Die jüngsten Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel sehen einen „richtig harten Lockdown“ für die fünf Tage von Gründonnerstag bis Ostermontag 2021. „Da wird nicht viel laufen“, stellte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei einer Medienkonferenz am Dienstagmorgen, 23. März 2021, fest.
Abgesehen von den bekannten Ausnahmen von Apotheke bis Tankstelle und Lebensmittelhandel werde an den fünf Tagen alles schließen müssen, auch die soeben wieder geöffneten Außenbereiche der Gastronomie. Ob es die Möglichkeit geben werde, sich Ostergerichte an den Restaurants abzuholen, konnte Dreyer noch nicht sagen. Sie verwies auf nioch nicht vorliegende Ausführungsbestimmungen des Bundes, die - ebenso wie alle „großen Linien“ der Länderbeschlüsse - auch für Rheinland-Pfalz maßgeblich sein sollen.
Anlass für den „richtigen Shutdown“ sei die britisches Virusvariante, die weit ansteckender ist als das ursprüngliche Virus und „eine exponentielle Dynamik“ mit sich bringe. „In der aktuellen Dynamik sind die Mehrheit der Bundesländer und die Bundesregierung übereingekommen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind“, so Dreyer in einer Mitteilung vom Dienstagmorgen. Ohne solche Maßnahmen wäre im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich. Dreyer brachte ihre Einschätzung der Lage in einem einzigen Satz zum Ausdruck: Das Tragen von Masken sei „wichtiger als jemals zuvor“.
Auch müsse die bestehende Teststrategie massiv ausgebaut werden. Die Teststationen arbeiten gut, nach Ostern soll in allen Schulen getestet werden, und auch die Unternehmen seien nun in der Pflicht (siehe unten). „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Voraussetzungen dafür nach dem Oster-Lockdown stehen und 40 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal pro Woche getestet werden können“, sagte Dreyer. Damit könnten Infektionsketten durchbrochen und Infektionscluster entdeckt werden.
Es gilt an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.
Bis zum Oster-Lockdown gilt und auch nach dem Osterfest soll gelten, dass überall dort die Notbremse gezogen wird, wo die Inzidenz über 100 liegt. In diesen Phasen gilt: Treffen eines Haushalt mit höchstens einer weitere Person, der Einzelhandel darf nur nach Terminvereinbarung einen Kunden bzw. einen Haushalt zulassen. Geöffnet bleiben Friseure als körpernahe Dienstleistungen aus hygienischen Gründen, ebenso wie die körpernahe Dienstleistung aus medizinischen Gründen, wie die medizinische Fußpflege. Die Regularien der Notbremse sind in der Coronabekämpfungsverordnung und den Allgemeinverfügungen festgelegt.
Mitfahrer sollen auch im privaten Pkw eine medizinische Maske tragen, sofern sie nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Anlassbezogene Schnelltests sollen in Bereichen vorgenommen werden, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und das konsequente Maskentragen erschwert sind. Auch Ausgangsbeschränkungen sind möglich.
Nach den Osterferien werde es konsequent ein Angebot an Schüler*innen zunächst für mindestens eine Testung pro Woche geben, kündigte die Ministerpräsidentin an. So könnten möglichst viele Menschen entdeckt werden, die keine Symptome haben und trotzdem mit Corona infiziert sind. Das sei ein ganz wesentlicher Schritt bei der Vermeidung von Ansteckung. Auch in den Kitas werden die Beschäftigten weiterhin getestet.
Neben den privaten Treffen ist die Arbeitswelt einer der größten Pandemietreiber. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind Tests der Mitarbeiter*innen notwendig. Die Tests sollen mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche zur Verfügung stehen. Nach Ostern sollen die Wirtschaftsverbände in ihrem Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Sollte das nicht ausreichen, prüft die Bundesregierung ob und wie sie regulatorisch eingreifen muss.
„Es stehen das zweite Osterfest und die zweiten Osterferien vor der Tür, die wir unter Coronabedingungen begehen müssen. Wir bitten dennoch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eindringlich, Kontakte stark einzuschränken und insbesondere auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung hätten gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden müsse.
Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.
Rheinland-Pfalz will - gemeinsam mit neun anderen Ländern - das digitale Kontaktnachverfolgungssystem Luca einsetzen. Diese App hat Schnittstellen zur Corona-Warn-App und zu dem Datensystem der Gesundheitsämter. Die Nutzung ist für die Bürger, die Geschäfte und Betriebe, die Kultureinrichtungen und die Gesundheitsämter kostenfrei. Der Bund übernimmt für die ersten 18 Monate die Kosten.
Die App ermöglicht Kontaktdatenerfassung (etwa in Restaurants), Datenübermittlung an Gesundheitsämter und auch die Benachrichtigung von Kontaktpersonen.
„Bis gestern haben 10 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ihre erste Impfung erhalten. Und wir werden weiter alles daransetzen, schnell zu impfen. Dabei helfen uns auch die 20.000 Dosen Biontech-Impfstoff zusätzlich, die wir nach dem Impfgipfel vom vergangenen Freitag aufgrund unserer Grenznähe zum Virusmutationsgebiet in Frankreich einsetzen werden.
>> Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.
Thomas Gierse
Quelle: Staatskanzlei RLP
Foto: Bildschirmfoto der Übertragung auf swr.de.rp