Nach mehr als vier Monaten Afrikanische Schweinepest (ASP) sei die Gefahr, die von dem Viraus ausgeht, noch nicht gebannt, erläutern Erwin Malkmus und Dr. Markus Wacker, Beigeordneter beziehungsweise Veterinäramtsleiter in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Zwar seien seit einiger Zeit haben keine toten infizierten Tiere mehr gefunden worden, was auf das Funktionieren der ergriffenen Maßnahmen hinweise. Allerdings könne man die Einschränkungen noch nicht aufheben. „Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist leider kein Sprint, sondern ein Marathon“, sagte Malkmus. Erst zwei Jahre nach dem letzten Fund eines infizierten Tieres könne man davon reden, dass der Ausbruch eingedämmt worden sei.
In den Wintermonaten rechnet das Veterinäramt mit weiteren Kadaverfunden, zudem wird in den betroffenen Gebieten noch Schwarzwild vermutet, das potenziell infiziert ist oder sich mit dem sehr widerstandsfähigen ASP-Virus infizieren wird. Sicher sei, dass infizierte Wildschweine erst nach fünf bis sieben Tagen sterben. Tiere, die durch Jogger, Freizeitaktivitäten oder einen freilaufenden Hund in die Flucht geschlagen werden, laufen gegebenenfalls mehrere Kilometer. Und mit ihnen läuft das ASP-Virus.
Um dies zu verhindern, wurden verschiedene Barrieren errichtet: Mit dem Zaun am Rhein soll der Zulauf von Wildschweinen aus den deutlich wildschweinreicheren Regionen gegenüber in Hessen unterbunden werden. Der Rhein ist für Wildschweine kein Hindernis. Der Zaun an der südlichen Kreisgrenze sei ebenfalls fertiggestellt mit dem Ziel, damit den Zulauf aus dem Altrheinarm um Eich und Gimbsheim zu stoppen. Und um eine Verbreitung in Richtung Westen zu verhindern, sind auch entlang der Autobahnen Zäune gebaut worden.
„Ich habe Verständnis dafür, wenn Betroffene sagen: ,Irgendwann muss doch endlich Schluss sein. Jetzt ist der Sommer vorbei und man kann immer noch nicht ins Wäldchen.´ Und auch dafür, dass Hundebesitzer ihre Tiere gerne frei laufen lassen wollen, aber noch nicht dürfen“, sagt Dr. Markus Wacker. „Dies mag überzogen erscheinen. Ist es aber nicht. Es hilft keinem, wenn wir die Geduld verlieren. Wir sind der Allgemeinheit gegenüber verpflichtet und nehmen diesen Auftrag und diese Verantwortung sehr ernst, auch wenn wir für das Allgemeinwohl die privaten Rechte einzelner beschränken müssen.“ Wacker und Malkmus betonen, dass alle Anordnungen mit Experten geprüft und Ermessensspielräume genutzt werden.
Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Foto: Thomas Gierse