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Inzidenzwert im Kreis Bad Kreuznach dreimal über 50: Verschärfte Corona-Bestimmungen gelten ab Sonntag

Kreis Bad Kreuznach, 4. Juni 2021 //


Im Landkreis Bad Kreuznach wird mit dem heutigen Freitag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschritten. Somit gelten ab dem übernächsten Tag – ab Sonntag, 6. Juni 2021 – in Teilbereichen der Corona-Schutzmaßnahmen Verschärfungen.


Die Kreisverwaltung hat dazu Konkretisierungen veröffentlicht, in denen die bevorstehenden Änderungen farblich hervorgehoben sind. Der Einfachheit und Vollständigkeit halber übernehmen wir diese Handhabung.



Konkretisierungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu den aktuellen

Coronaregeln – Stand: 04.06.2021

 

Die Auslegungshilfen bezieht sich auf die 22. Coronabekämpfungsverordnung des Landes. 

Da der Landkreis mit dem heutigen Tag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag – und damit ab Sonntag, den 06.06.2021 – in Teilbereichen Verschärfungen, die hier farblich markiert sind. Sie betreffen die Abschnitte Sport, Kultur, Chöre und Musikvereine, außerschulischer Kunst- und Musikunterricht, Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Veranstaltungen. Die Verschärfungen gelten, bis der Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 50 wieder unterschritten hat. Dann entfallen sie am übernächsten Tag.


Allgemein gelten weiterhin die AHA + L -Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.

 

Testpflicht

Eine Testpflicht besteht bei unterschiedlichen hier benannten Anlässen für Personen ab 6 Jahren. Bei Personen, die einen vollständigen Impfschutz haben, entfällt die Testpflicht zwei Wochen nach der vollständigen Impfung. Sie entfällt ebenfalls bei Genesenen, deren Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt und die das Ergebnis eines PCR-Tests oder einen Genesenenausweis vorweisen können (Antikörpertests und PoC-Tests zählen hierbei nicht). Darüber hinaus entfällt die Testpflicht bei Genesenen wenn sie zusätzlich zum PCR-Nachweis eine einfache Impfung vorweisen können. Liegt die Erkrankung länger als 6 Monate zurück und die genesene Person ist nicht geimpft, gelten die gleichen Regeln wie bei Personen ohne eine vergangene COVID19-Infektion. Es gilt hier die Testpflicht. Wird in einem Geschäft oder einem Dienstleistungsbetrieb ein Selbsttest durchgeführt, kann dies auf Verlangen durch den Betreiber der Einrichtung schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung hat auch in anderen gewerblichen Betrieben für 24 Stunden Gültigkeit. Ein entsprechendes Formular findet sich im Anhang dieser Auslegungshilfen. Schulen dürfen nach Aussage des Landes solche Bestätigungen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte nicht ausstellen. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine, Verbände der Jugendarbeit und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 


Regeln im privaten Raum:

Bei privaten Zusammenkünften sollen sich maximal 5 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl aus den Haushalten werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Ebenso werden vollständig Geimpfte und Genesen nicht mitgerechnet. Zum eigenen Hausstand zählen auch die nicht im gleichen Haushalt lebenden Partner. Bei getrenntlebenden Elternteilen darf das Umgangsrecht wie bisher ausgeübt werden. Während die Regeln im öffentlichen Raum verbindlich sind, gelten die Regeln im privaten Raum als Empfehlung.


Regeln im öffentlichen Raum:

Im öffentlichen Raum dürfen sich insgesamt 5 Personen aus unterschiedlichen Hausständen sowie zusätzlich vollständig Geimpfte und Genesene treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Zu anderen Personengruppen soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden. Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum entfällt.

 

Arbeits- und Betriebsstätten:

In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kantinen ist nur dann gestattet, wenn Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation dies erfordern (z.B. für Mitarbeiter in der Produktion).

 

Personenbegrenzungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen:

Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro angefangene 10 Quadratmetern aufhalten. (Bsp.: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen, bei 45 qm wären es 5 Personen) Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Bsp.: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 80 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).

 

Wirtschaft:

Untersagt sind weiter Clubs, Discotheken, Kirmes, Volksfeste, Prostitution. 

Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Wettvermittlungsstellen u.ä. können öffnen. Es gilt hier die Abstands-, Masken- und Testpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Ebenfalls öffnen können gewerbliche Kultureinrichtungen wie Kinos etc. Hier besteht keine Testpflicht.


Einzelhandel

Der gesamte Einzelhandel ist geöffnet. Es besteht weder Testpflicht noch die Pflicht zur Terminvereinbarung – auch keine Kontakterfassung. Es gelten die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung.


Gastronomie

Die Innengastronomie darf öffnen. Hier gilt die Testpflicht. In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Plätze in der Außengastronomie können mit einem Zelt o.ä. als Regenschutz überdacht sein. Mindestens eine Wand muss dabei vollständig offenbleiben. Das gilt auch für Wintergärten, die bei vollständiger Öffnung einer Seite zulässig sind. Die innenliegenden Toiletten dürfen auch ohne Test genutzt werden. An einem Tisch dürfen 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder plus Geimpfte und Genesene sitzen. Die Bewirtung darf nur an Tischen erfolgen. Dies bedeutet, dass Speisen und Getränke ausschließlich an Tischen verzehrt werden dürfen. Die Bewirtung kann durch Servicepersonal am Tisch oder auch im Rahmen von Selbstabholung an Theken erfolgen. Vor der Bestellung muss der Gast einen festen Sitzplatz haben. Buffets sind analog zu den Beherbergungsbetrieben möglich. Es gilt die Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes. Zwischen den einzelnen Personengruppen gilt der Mindestabstand. Durch räumliche Abtrennung (Spuckschutzwand) kann der Mindestabstand unterschritten werden. Sowohl für die Innen- wie auch für die Außengastronomie gilt die die Pflicht zur Kontakterfassung (digital, z.B. Luca-App, oder auch in Papierform). Eine Terminbuchung ist in der Innengastronomie erforderlich, diese kann aber jederzeit spontan vor Ort erfolgen. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees etc. sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.


Beherbergungsbetriebe:

Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten u. ä. sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sind gestattet. Pro Wohneinheit sind maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten (sowie deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren) plus Geimpfte und Genesene zulässig. Jede Wohneinheit muss über eigene sanitäre Anlagen (Dusche) verfügen. Gemeinschaftsduschen können zur Nutzung an einzelne Familien vergeben werden. Lüftungspausen zwischen den einzelnen Duschterminen sind einzuhalten. Es gilt außer in Fereinwohnungen, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen die Testpflicht (bei mehrtägigen Aufenthalten an jedem zweiten Tag) und die Pflicht zur Kontakterfassung. Die Bewirtung der Gäste darf unter den Vorgaben der Gastronomie erfolgen. Hausgäste müssen bei Inanspruchnahme der Gastronomie des Beherbergungsbetriebs allerdings nicht täglich einen Test vorweisen, dies reicht alle 48 Stunden. Buffets sind erlaubt. Sportangebote sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter sind entsprechend der Regeln im Sport gestattet. Schwimmbäder im Freien dürfen öffnen. Alle Angebote, die der medizinischen oder seelischen Gesundheit dienen, sowie Wellness- und Kosmetikangebote sind möglich. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Lehmbäder, Kneipbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung.

Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 


Kultur:

Museen, Ausstellungen und Galerien, dürfen öffnen. Es gilt die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung sowie im Innenbereich die Maskenpflicht. Es gilt keine Testpflicht. Kulturelle Veranstaltungen sowie der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen, Konzerthäuser etc. sind im Innen- wie im Außenbereich mit bis zu 100 Gästen erlaubt. In die Gesamtzahl werden auch Geimpfte und Genesene einbezogen. Hierbei gelten Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes, Pflicht zur Kontakterfassung und Testpflicht (außer bei Geimpften und Genesenen). Wenn Gruppen aus maximal 5 Personen verschiedener Haushalte sowie deren Kinder plus Geimpfte plus Genesene gemeinsam buchen, braucht zwischen diesen kein Mindestabstand eingehalten werden. Die Sitzplätze müssen personalisiert zugeteilt werden. Bei festen Sitzplänen kann der Mindestabstand durch einen freien Sitzplatz vor, hinter und neben jedem Sitzplatz ersetzt werden. Personen des gleichen Hausstandes können direkt nebeneinandersitzen. Bei entsprechenden Hygienekonzepten kann es in Absprache mit der Kreisverwaltung auch individuelle Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Besucherzahl geben. 


Chöre und Musikvereine:

Musikalische Proben der Breiten- und Laienkultur sind im Innenbereich mit maximal 5 Personen plus Geimpfte plus Genesene sowie einer anleitenden Person möglich. Hier gilt Testpflicht und der Mindestabstand von 2m. Zur anleitenden Person muss ein Abstand von 3 m eingehalten werden. Es können in großen Probenräumen bei ausreichender Lüftung auch maximal 4 Gruppen gleichzeitig proben. Zwischen den einzelnen Gruppen ist dabei dann ein Mindestabstands von 4m vorgeschrieben. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum außerschulischen Musikunterricht nach der Raumgröße – eine musizierende Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (Bei 125 qm bedeutet das z.B. 13 Musizierende plus anleitende Person plus Geimpfte plus Genesene). Im Außenbereich sind Proben in Gruppen von maximal 10 Erwachsenen bzw. 25 Kindern aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene möglich. Hier gilt keine Testpflicht. Zwischen den Musikern ist hier ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten (bei Querflöte 2m). Es sind gleichzeitige Proben mehrerer Gruppen möglich, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von 3m eingehalten wird. Grundsätzlich müssen alle Probenden einen festen Sitz- oder Stehplatz haben. Der Auftrittsbetrieb als Gruppe ist generell untersagt. Öffentliche Proben sind jedoch möglich. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Musikvereine und Chöre zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 



Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht:

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist in Unterrichtsräumen als Einzelunterricht zulässig. Auch Gruppenunterricht ist möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. 1 Lehrperson und 5 Schüler). Bei Unterricht für Blasinstrumente und Gesang im Innenbereich gilt die Testpflicht. Bei Einzelproben im Innenbereich entfällt die Testpflicht bei einem Mindestabstand von 6 m – aufgrund des großen Abstands ist dies mit einer alleinigen musikalischen Betätigung vergleichbar. Für eine ausreichende Lüftung muss dabei gesorgt werden. Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren bzw. 10 Personen über 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene und der Lehrperson gestattet. Hier gilt das Abstandsgebot. Es können auch mehrere Gruppen gleichzeitig üben, dabei ist zwischen den Gruppen ein doppelter Mindestabstand einzuhalten. Hier gilt das Abstandsgebot. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Musikalische Frühererziehung kann bei Kindern bis 14 Jahren in Gruppen bis zu 25 Kindern und einer Lehrperson im Freien ohne Testpflicht stattfinden, im Innenbereich ist sie mit 10 Kindern möglich. Für Kinder unter 6 Jahren gilt hier keine Maskenpflicht. Es gelten das Abstandsgebot, im Innenbreich für Personen über 6 Jahren die Maskenpflicht – sofern die Art der Tätigkeit dies zulässt - und die Pflicht zur Kontakterfassung.



Sport:

Kontaktsport ist im Freien gestattet.

Analog zu den Regeln im öffentlichen Raum ist Sport ohne anleitende Person mit 5 Personen verschiedener Haushalte plus Geimpfte und Genesene gestattet. Angeleiteter Sport ist auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien mit 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren sowie mit bis zu 10 Personen über 14 Jahren aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene plus Trainerin oder Trainer erlaubt. Bei einem Mindestabstand von 3 m zwischen einzelnen Gruppen können im Freien mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Es gilt keine Testpflicht. Im Innenbereich ist bei Kindern wie bei Erwachsenen ein Training mit bis zu 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene und einem Trainer bzw. einer Trainerin möglich. Bei Eltern-Kind-Angeboten sind 5 Elternteile mit ihren Kleinkindern erlaubt. Hierbei gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Es können mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Zwischen den verschiedenen Gruppen ist ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Mehrere trainierende Gruppen können von der gleichen Person parallel angeleitet werden. Für Trainerinnen und Trainer besteht im Innenbereich nur dann Testpflicht, wenn die Person mit trainiert oder es aufgrund der sportlichen Betätigung, z.B. bei Hilfestellung im Geräteturnen, regelmäßig zu Körperkontakt zu den Kindern kommt. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist im Freien Sport in Gruppen bis zu 25 Kindern zulässig. Es gilt keine Testpflicht. Es können meherere Kindergruppen gleichzeitig trainieren, wenn die Trainingsbereiche voneinander abgegrenzt sind. Wettkampfsport ist untersagt. Jedoch sind bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freundschaftspiele innerhalb des eigenen Vereins zu Trainingszwecken möglich. Dabei sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei Minderjährigen als Zuschauer gestattet. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Sportvereine zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Umkleideräume und Duschen dürfen einzeln werden. Bei Unterteilung der Räume durch Spuckschutzwände sind mehrere Personen möglich. Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen unter den hier beschriebenen Regeln öffnen. Es gilt im Innenbereich für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Kneippbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen zur Verfügung genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung. Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird. Gestattet sind bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer.


Freizeit:

Freizeitparks, Spielplätze, Minigolfplätze, Kletterparks usw. sind geöffnet. Hier gilt in Wartesituationen die Maskenpflicht. Bowlingcenter, Kegelbahnen, Räume zum Billard- oder Dartspiel können analog zu Spielhallen öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, die Testpflicht, die Maskenpflicht (diese entfällt an einem Sitzplatz) und das Abstandsgebot zu Personen, die nicht zur eigenen Gruppe gehören. Pro 10 qm Fläche ist eine Person zulässig, zusätzlich Geimpfte und Genesene. Stadtführungen, Fahrten mit Bahnen wie dem „Blauen Klaus“ und ähnliches können in Gruppen von maximal 25 Personen stattfinden, wenn der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern nach Möglichkeit eingehalten wird. Zelten außerhalb von Campingplätzen, z.B. in den Trekkingcamps des Soonwaldsteigs oder auf anderen Grundstücken ist pro abgegrenztem Bereich für 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder bis 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene möglich. Dabei dürfen außer WCs keine gemeinsamen sanitären Anlagen genutzt werden. 


Schwimmbäder und Saunen

Hallenbäder, Thermen und Spaßbäder sind geschlossen, können aber zur Nutzung an Gruppen aus maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten vermietet werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden hierbei nicht mitgezählt. Freibäder und Badeseen dürfen öffnen. Zulässig ist die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung und die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Umkleideräume, Duschen etc. können mit entsprechdem Hygienekonzept geöffnet werden. Es gilt keine Testpflicht. Die Maskenpflicht gilt nur in Wartesituationen insbesondere am Eingang. Aus- und Fortbildungen für Rettungsschwimmer und Frühschwimmkurse sind sowohl im Freibad wie im Hallenbad möglich. Im Hallenbad gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. 


Außerschulische Bildungseinrichtungen:

Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen als Einzelangebot durchgeführt werden. Auch Gruppenangebote sind möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum Musik- und Kunstunterricht nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. eine Lehrperson und 5 Teilnehmer). Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Bei der Anzahl der Personen werden Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt. Der gleichzeitige Unterricht mehrerer Gruppen ist zulässig, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von mindestens 3 m eingehalten wird. Eltern-Kind-Kurse sind mit 1 Elternteil pro 10 qm Fläche gestattet, Kleinkinder bis einschließlich 2 Jahren werden bei der Personenzahl nicht mitgerechnet. Der Mindestabstand zwischen Erwachsenen ist zu gewährleisten. Schwimmkurse für Kinder sind als Bildungsangebot im Hallenbad mit maximal einer Person (Eltern sowie Kind) pro angefangenen 10 qm Raumfläche zulässig. Erste-Hilfe-Kurse sind unter Beachtung der Hygienekonzepte für außerschulische Bildungsmaßnahmen zulässig. 


Angebote für Kinder und Jugendliche:

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind unter Beachtung des entsprechenden Hygienekonzepts zulässig. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Bei Angeboten im Freien kann, unter Einhaltung des Mindestabstands, auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Es gelten die weiteren Hygienemaßnahmen. Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften. Gruppenangebote in festen Gruppen sind im Freien mit bis zu 25 Kindern inklusive Betreuern, im Innenbereich mit bis zu 10 Kindern möglich. Dies gilt auch für die Schulung von Ehrenamtlichen. Bei offenen Gruppen wie Jugendräumen ist die Teilnehmerzahl auf eine Person pro 10 qm zu beschränken. Der Mindestabstand gilt nicht für Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Bei einer Verdoppelung des Mindestabstands auf mindestens 3 m zwischen einzelnen Gruppen können auch mehrere Gruppen gleichzeitig an einem Angebot teilnehmen. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Transport im Rahmen eines Angebotes ist möglich, sofern wie bei der Schülerbeförderung die Pflicht zum Tragen einer Maske eingehalten wird. 


Körpernahe Dienstleitungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Es gilt das Abstandsgebot zwischen Kundinnen und Kunden, die Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. Bei Dienstleistungen bei welchen das Tragen einer Maske nicht möglich ist (z.B. Bartrasur, Kosmetikanwendungen) gilt zusätzlich die Testpflicht. Diese entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen, sowie für Kinder unter 6 Jahre. Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Rehaeinrichtungen, Sanatorien und Privatkrankenanstalten -dazu gehört auch der Radonstollen- sind unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen geöffnet. 


Schulen

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur für diejenigen Schüler und Lehrkräfte zulässig, die zweimal wöchentlich einen Coronatest machen (Testpflicht). Über die Modalitäten der Testpflicht bzw. die Regeln bei Nichttestung  informieren die ADD bzw. die einzelnen Schulen. Es gilt Wechselunterricht bis zum 11.06.2021. Eine Notbetreuung wird stattfinden.



Veranstaltungen:

Veranstaltungen, die keinen privaten Charakter haben (z.B. Weinproben, Verkaufsveranstaltungen, Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen von Vereinen) sind im Innenbereich mit bis zu 100 Personen gestattet. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, Maskenpflicht außerhalb der Sitzplatzes sowie die Testpflicht. 

Im Außenbereich sind solche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen gestattet.  Hier gilt keine Testpflicht. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees, Hochzeiten etc. sind in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen nicht möglich. Sie sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.



Gottesdienste:

Gottesdienste sind weiterhin mit den entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsregeln gestattet. Gemeinde- und Chorgesang sind nur im Freien zulässig. Musikalische Beiträge sind von Gruppen bis zu 5 Personen zulässig. Veranstaltungen wie Kommunion oder Konfirmation etc. sind unter Einhaltung des Abstandsgebots sowie im Innenbereich mit Maskenpflicht zulässig. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Ebenfalls möglich ist der gemeinsame Unterricht zur Vorbereitung analog zu den Regeln der Jugendarbeit. Gemeinsames Singen ist nur in Freien zulässig.


Hochzeiten:

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar so- wie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes. Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar und Standesbeamten. Zusätzliche Teilnehmer sind möglich, wenn die Personenbegrenzung eingehalten wird (10qm pro Teilnehmer). Für diese weiteren Teilnehmer besteht die Testpflicht.


Beerdigungen:

Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.

 

Gremien- und Vereinssitzungen:

Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sowie vorbereitende Sitzungen z.B. von Fraktionen sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet. 


Stand: 04.06.2021


Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

9. November 2024
Bad Kreuznach, 9. November 2024 // In Zeiten politischer Unübersichtlichkeit und zunehmender Klimakatastrophen kann Humor die wirksame Medizin gegen den Schmerz der Welt sein. Als jetzt im Theatersaal des Museums für PuppentheaterKultur der Förderpreis für Kunst und Kultur der Stadt Bad Kreuznach verliehen wurde, gewann jedenfalls der Humor die Oberhand, denn ausgezeichnet wurden das Clowntheater Rosina & Babo und — mit einem Sonderpreis — das „Collectif Blamage“ Sigrid Karnath und Hardy Hausting alias Rosina & Babo begeistern seit 25 Jahren mit poetisch-abenteuerlichen Aufführungen ihr Publikum in Deutschland, in der Schweiz und in Luxemburg. Seit 2005 leben sie in Bad Kreuznach und haben hier ihre künstlerische Heimat gefunden. Ihre Auftritte zeichnen sich besonders durch die direkte Interaktion mit den Zuschauern aus – eine Kunstform, die sowohl Kinder als auch Erwachsene in ihren Bann zieht und zum Mitmachen einlädt. Oberbürgermeister Emanuel Letz würdigte besonders ihre Vielseitigkeit: „Das Clownduo hat sich als bedeutender kultureller Akteur in unserer Stadt etabliert und bereichert das kulturelle Leben auf vielfältige Weise.“ Neben ihrer Bühnentätigkeit waren Karnath und Hausting mehr als zehn Jahre als Clowndoktoren tätig. Mit ihrer einfühlsamen Art brachten sie kranken Menschen Freude und Leichtigkeit. Hervorzuheben ist auch ihr Engagement in der Ausbildung: In ihrer 2003 gegründeten Clownschule „ClownWerk Bad Kreuznach – Institut für Clownpädagogik“ vermitteln sie in Workshops und Seminaren alle Facetten des Clownspiels. Als erfahrene Seminarleiter bilden Karnath und Hausting neue Clowns und Klinikclowns aus und geben ihr umfangreiches Wissen an die nächste Generation weiter.
3. November 2024
Ingelheim, 3. November 2024 // Nach mehr als vier Monaten Afrikanische Schweinepest (ASP) sei die Gefahr, die von dem Viraus ausgeht, noch nicht gebannt, erläutern Erwin Malkmus und Dr. Markus Wacker, Beigeordneter beziehungsweise Veterinäramtsleiter in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Zwar seien seit einiger Zeit haben keine toten infizierten Tiere mehr gefunden worden, was auf das Funktionieren der ergriffenen Maßnahmen hinweise. Allerdings könne man die Einschränkungen noch nicht aufheben. „Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist leider kein Sprint, sondern ein Marathon“, sagte Malkmus. Erst zwei Jahre nach dem letzten Fund eines infizierten Tieres könne man davon reden, dass der Ausbruch eingedämmt worden sei. In den Wintermonaten rechnet das Veterinäramt mit weiteren Kadaverfunden, zudem wird in den betroffenen Gebieten noch Schwarzwild vermutet, das potenziell infiziert ist oder sich mit dem sehr widerstandsfähigen ASP-Virus infizieren wird. Sicher sei, dass infizierte Wildschweine erst nach fünf bis sieben Tagen sterben. Tiere, die durch Jogger, Freizeitaktivitäten oder einen freilaufenden Hund in die Flucht geschlagen werden, laufen gegebenenfalls mehrere Kilometer. Und mit ihnen läuft das ASP-Virus. Um dies zu verhindern, wurden verschiedene Barrieren errichtet: Mit dem Zaun am Rhein soll der Zulauf von Wildschweinen aus den deutlich wildschweinreicheren Regionen gegenüber in Hessen unterbunden werden. Der Rhein ist für Wildschweine kein Hindernis. Der Zaun an der südlichen Kreisgrenze sei ebenfalls fertiggestellt mit dem Ziel, damit den Zulauf aus dem Altrheinarm um Eich und Gimbsheim zu stoppen. Und um eine Verbreitung in Richtung Westen zu verhindern, sind auch entlang der Autobahnen Zäune gebaut worden. „Ich habe Verständnis dafür, wenn Betroffene sagen: ,Irgendwann muss doch endlich Schluss sein. Jetzt ist der Sommer vorbei und man kann immer noch nicht ins Wäldchen.´ Und auch dafür, dass Hundebesitzer ihre Tiere gerne frei laufen lassen wollen, aber noch nicht dürfen“, sagt Dr. Markus Wacker. „Dies mag überzogen erscheinen. Ist es aber nicht. Es hilft keinem, wenn wir die Geduld verlieren. Wir sind der Allgemeinheit gegenüber verpflichtet und nehmen diesen Auftrag und diese Verantwortung sehr ernst, auch wenn wir für das Allgemeinwohl die privaten Rechte einzelner beschränken müssen.“ Wacker und Malkmus betonen, dass alle Anordnungen mit Experten geprüft und Ermessensspielräume genutzt werden. Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen Foto: Thomas Gierse
von Thomas Gierse 17. Oktober 2024
Bad Kreuznach, 17. Oktober 2024 // Zwischen den Sommer- und den Herbstferien absolvierten die MTV-Trampoliner ein strammes Programm und erlangten teils hervorragende Platzierungen. Für die Nachwuchsathletin Lara Sperling ging es nach den Sommerferien zunächst um den Verbleib im Bundesnachwuchskader. An zwei Tagen wurden in Hannover Bewegungsnormen auf dem Trampolin, Kraft und Beweglichkeit sowie die allgemeine Fitness getestet. Lara konnte alle Anforderungen erfüllen und somit den Grundstein für ein weiteres Jahr im Bundesnachwuchskader legen. Am 7. September ging die 1. Bundesliga beim MTV Bad Kreuznach zuhause in die neue Runde. In drei Durchgängen mit Pflicht und zweimal Kür konnte der MTV Bad Kreuznach alle Begegnungen mit 607,1 Punkten deutlich für sich entscheiden. Die 12-jährige Leni Reithofer hatte hier ihren 1. Bundesligaauftritt, den sie mit eine tollen Pflichtübung sehr gut meisterte. Auch Lara Sperling durfte als Nachwuchsathletin mit zwei gelungenen Kürübungen das Team unterstützen. Jan Eike Horna, Maksym Li und Rafael Andrade zeigten ebenso Aileen Rösler und Fabian Vogel tolle Leistungen vor dem heimischen Publikum. Ein herzliches Willkommen galt Tilly Gehrke, die nun als Zuschauerin verfolgte, was sie einst selbst ins Leben rief und jahrelang mit Herz organisierte und begleitete. Mit 13 Nachwuchsturnern ging der MTV am 21. September in Bösingfeld beim letzten Extertal-Cup an den Start. Leni Reithofer (12 J.) und Maya Siebert (14 J.) zeigten starke Übungen und konnten sich damit an die Spitze des Teilnehmerfeldes setzen und den Gold-Pokal mit nach Hause nehmen. Felix Blätz (15 J.) strahlte ebenso wie Philipp Nothof (14 J.) dank toller Übungen auf dem Silberrang. Samuel Adam (11 J.) turnte sich auf den Bronzeplatz. Rosalie Kappes (12 J.) und Emma Härtel (15 J.) belegten Rang 4, Jan Eckes (16 J.) Rang 5, Mia Wendel (11 J.) Rang 6, Fiete Nieminarz (11 J.) Rang 7 ebenso wie Lara Sperling (14 J.) Emma Berg und Amélie Kappes hatten leider etwas Pech und verpassten den Finaleinzug. Deutsche Jugendmeisterschaften und Deutsche Synchron Meisterschaften Ein doppeltes Wettkampfwochenende fand am 4./5. Oktober in Dessau statt. Hier wurden die Deutschen Jugendmeisterschaften ( FOTO ) und die Deutschen Synchron Meisterschaften ausgetragen. Philipp Nothof belegte durch einen Abbruch in der Pflichtübung den 12. Platz, während Felix Blätz mit einem Üb ungsabbruch in der Kür Platz 8 belegte. Auch Maksym Li patzte in der Finalkür und erzielte Rang 6. Leni Reithofer rief hingegen ihre Trainingsleistung ab und wurde Deutsche-Vize-Meisterin in AK 11/12 Jahre. Amélie Kappes konnte bei ihrer 1. Teilnahme an den DJM einen tollen 4. Platz belegen. Ebenso feierte Mia Wendel ihr DJM-Debüt auf Rang 9. In der AK 13/14 Jahre präsentierte Lara Sperling drei vollständige Übungen und wurde mit Bronze belohnt. Emma Berg erzielte Rang 6 im Finale der besten acht vor Teamkollegin Maya Siebert. Lara Lindenthal turnte sich im Finale der 15-/16-Jährigen auf den 6. Platz, Emma Härtel belegte Rang 8. Am darauffolgenden Tag wurden die Deutschen Synchronmeisterschaften erstmals auch mit einer Klasse mit Mixed-Synchron ausgetragen. Felix Blätz und Philipp Nothof belegten im Finale Rang 4 in der Altersklasse 15/16 Jahre. Leni Reithofer turnte erstmals zusammen mit der Frankfurterin Frieda Steinbrenner: Gut aufeinander abgestimmt, wurden sie hinter dem Paar aus Brackwede Deutsche-Vize-Meister. Amélie Kappes und Mia Wendel konnten sich als Newcomer gut präsentieren und belegten Rang 4. Rosalie Kappes und Isabel Nickel turnten sich in das Finale, dort war die Nervosität groß und sie belegten Rang 8. Emma Berg und Lara Sperling strahlten auf dem Siegerpodest auf dem Silberrang als Deutsche-Vize-Meister. Emma Härtel mit Maya Siebert starteten in der AK 15/16 Jahre und belegten einen guten 4. Platz während Lara Lindenthal mit Nele Götzel etwas Pech hatten und mit Rang 12 abschlossen. Bei den deutschen Hochschulmeisterschaften am 28. September war Charmaine Buchholz am Start und konnte mit Ihren Leistungen überzeugen und den Titel mit nach Hause nehmen. Großes Teilnehmerfeld beim „cup of friendship“ Zum Abschluss vor den Herbstferien ging es für den MTV Bad Kreuznach nach Jablonec nad Nisou in Tschechien zum internationalen „cup of friendship“. Dort waren 370 Einzelstarter und 100 Synchronpaare aus 43 Vereinen und 18 Nationen am Start. Herausragend präsentiert hat sich Leni Reithofer in der Altersklasse 11/12 Jahre. Sie konnte im Vorkampf sowie im Finale überzeugen und diesen internationalen Wettkampf auf dem 1. Platz für sich abschließen. Dies gelang ihr nicht nur in der Einzeldisziplin sondern ebenso im Synchron-Wettkampf mit Frieda Steinbrenner (Frankfurt), sodass sie hier einen Doppelsieg feiern konnte. Amélie Kappes konnte bei ihrem ersten Start in diesem großen Event einen tollen 6. Platz im Einzel-Finale erturnen. Im Synchon präsentierten Sich Mia Wendel und Amélie ebenso souverän und belegten im Finale Rang 7. Philipp Nothof und Felix Blätz zeigten im Synchronfinale der Junioren gute Leistungen und konnten mit Rang 5 den Wettkampf beenden. Mykola Prostorov, der ein paar Wochen in die Ukraine zurückgekehrt war, ging hier unter der ukrainischen Flagge an den Start und gewann die Klasse der Männer — wie schon im Jahr zuvor. Quelle: Ingrid Eislöffel, MTV
12. Oktober 2024
Bad Münster am Stein-Ebernburg, 12. Oktober 2024 // In Zeiten des wachsenden Antisemitismus in Deutschland sei das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus eine Mahnung wachsam zu sein angesichts der Verbrechen, deren Diktaturen fähig sind. Dies betonten Oberbürgermeister Emanuel Letz und Birgit Ensminger-Busse, Ortsvorsteherin von Bad Münster am Stein Ebernburg bei der Verlegung von sieben Stolpersteinen in der Turmstraße 8 in Ebernburg. Dort wohnten Johanna Gottlieb, Em il Gottlieb, Irmina Koch geb . Gottlieb, Hedwig Heymann ge b. Gottlieb, Jakob Heymann, Flora Margot Heymann und Rosa Irmgard Heymann. Der OB und die Ortsvorsteherin bedankten sich bei de n Schüler*innen der IGS Sophie Sondhelm, die mit Unterstützung des Stadtarchives die Schicksale der Ebernburger Opfer des Nationalsozialismus herausarbeiteten und seit vielen Jahren Stolpersteinverlegungen und Gedenken mitgestalte n. Emil Gottlieb wurde 1857 in Ebernburg geboren. Er war von Beruf Metzger und Handelsmann. Er war mit Flora Haas verheiratet, die schon im Februar 1920 in Glan-Münchweiler verstarb. In der Pogromnacht wurde Emil mit seinen 81 Jahren von Nazihorden an seinem Bart aus seinem Haus gezerrt. Er wurde auf diese Weise zusätzlich gedemütigt und entrechtet. Emil starb am 19. September 1940, vier Wochen vor der Deportation seiner Schwester Johanna. Johanna Gottlieb , 1859 in Ebernburg geboren und unverheiratete Schwester von Emil, hatte ein Kolonialwarengeschäft in der Turmstraße 27. Sie wohnte bei ihrem Bruder Emil in der Turmstraße 8, da dieser schon verwitwet war. In der Pogromnacht wurde ihr Geschäft zerstört und geplündert. Sie gehörte zu den 824 Frauen, Männer und Kindern, die am 22.Oktober 1940 mit dem ersten Zug aus der Pfalz in das in Frankreich gelegene Lager Gurs deportiert wurden. Dort starb Johanna Gottlieb, genannt Tante Hannchen, am 23. März 1941. Emil Gottlieb hatte mit Flora zwei Töchter: Hedwig und Irmina. Hedwig wurde 1899 in Ebernburg geboren. Sie heiratete 1926 in Ebernburg den Viehhändler Jakob Heymann . Das Paar bekamm zwei Töchter: Flora Margot Heymann wurde 1930 in Ebernburg und Rosa Irmgard Heymann 1937 ebenfalls in Ebernburg geboren. Hedwig starb 1981 in den USA. Irmina wurde 1904 in Ebernburg geboren. Sie heiratete 1933 den Kaufmann Ludwig Koch aus Bingen, wohnte aber weiterhin in ihrem Elternhaus in der Turmstraße, weil Juden nur mit Juden leben durften und Ludwig evangelisch war. Irmina weigerte sich den Judenstern zu tragen und Ludwig und Irmina wollten sich nicht wie gefordert scheiden lassen. Das Ehepaar wohnte noch 1938 in Ebernburg, danach zog es in Bingen in die Crohnstaße. Der Bruder von Ludwig war SA-Mann und Irmina wurde, so ist es überliefert, bis 1945 in einem katholischen Pfarrhaus im Raum Bingen versteckt. Sie starb 1993 in Bingen. Der Familie Heymann gelang die Emigration in die USA. Sie gelangte mit dem Schiff „Statendam“ von Rotterdam aus nach New York. Flora und Rosa gründeten in den USA eigene Familien. Die Familien Gottlieb und Heymann wurden als Opfer des Faschismus offiziell anerkannt. Nach der Stolpersteinverlegung vor dem früheren Wohnhaus der Familien sprach der Kantor der Jüdischen Gemeinde, Alexander Zakharenko, das Gebet „El Male Rachamim“. Zu einem Abschluss mit Gedankenaustausch und einem kleinen Imbiss hatte Ortsvorsteherin Birgit Ensminger-Busse in den Amtshof eingeladen. Foto: Schülerinnen und Schüler der IGS Sophie Sondhelm schilderten das Schicksal der Ebernburger NS-Opfer und legten anschließend mit ihren Lehrerinnen Tina Engelberger (rechts) und Angelina Braun (kniend) weiße Rosen an den Stolpersteinen nieder. Quelle: Hansjörg Rehbein Stadtverwaltung Bad Kreuznach
9. Oktober 2024
Bad Kreuznach, 9. Oktober 2024 // Die Verkehrssicherheit vor der Grundschule in der Hofgartenschule ist seit Langem nicht mehr gewährleistet. Und zwar immer dann, wenn Mütter und Väter in großer Zahl ihr Kind bis zum Eingang des Schulhofs chauffieren. Nun hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit Schule, Anwohnern und Eltern in Workshops in einem aufwändigen und moderierten Beteiligungsprozess ein Konzept erarbeitet, das für mehr Sicherheit sorgen soll.
5. Oktober 2024
Bad Kreuznach, 5. Oktober 2024 // Er ist nicht nur schön, sondern auch noch klug und er würde die Wahl zum charmantesten Mitarbeiter der Stiftung kreuznacher diakonie haushoch gewinnen. Scherz beiseite: „Nuts“ ist der Therapiehund von Heilpädagogin Gudrun Gaul, die in der Aufsuchenden Assistenz der Behindertenhilfe arbeitet. Der Hund ist ihr Teampartner, wenn es darum geht, Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Entfaltung ihrer Stärken zu unterstützen. Im Park auf dem Campus der Stiftung treffen sich „Nuts“ und sein „Frauchen“ an diesem Tag mit Susanne Memmesheimer. Die 39-Jährige arbeitet seit 20 Jahren in der Diakonie Werkstatt und wohnt ihn einer Wohngemeinschaft der Aufsuchenden Assistenz der Stiftung. Die Aufsuchende Assistenz ermöglicht erwachsenen Menschen mit psychischen Erkrankungen -und/ oder Behinderung das Wohnen in einer eigenen Wohnung alleine, als Paar oder im Rahmen einer Wohngemeinschaft an den Standorten Bad Kreuznach, Kirn und Meisenheim und den umliegenden Gemeinden. Dabei erhalten die BewohnerInnen und Bewohner Beratung, Begleitung und Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens – etwa beim Einkaufen, dem Umgang mit Geld, Assistenz bei der Strukturierung der Tages- und Freizeitgestaltung. Zum Aufgabenfeld der Aufsuchenden Assistenz gehören unter anderem auch Gesprächsangebote zur Konfliktbewältigung oder bei Lebensfragen. Therapiehund „Nuts“ ist ein Türöffner: Er bietet Anlass zu Gesprächen über Mensch und Natur, Gott und die Welt und wie man mit ihm, dem Hund, und dem Rest der Welt umgehen kann. Er animiert außerdem zu mehr Bewegung und Gesundheit. Susanne Memmesheimer, Gudrun Gaul und “Nuts“ gehen heute spazieren und werfen für den Hund das Bällchen, der es leidenschaftlich gerne zurückholt. Ihm kann die Frau alles anvertrauen. Seine Hundeschnauze will höchstens Leckerli. Seine Hundeseele liebt sie ohne jeden Vorbehalt. Sein Hundefell ist warm und weich und geradezu ideal für Kuscheleinheiten, die beide miteinander genießen. Seine Hundeaugen sind treu und enttäuschen niemanden.
17. September 2024
Kreis Bad Kreuznach, 17. September 2024 // Moderne Fahrzeugtechnik mit ihren Assistenzsystemen verhindert oder mildert vielfach Verkehrsunfälle. Doch wenn es kracht, erfordert diese Fahrzeugtechnik oft besondere Herangehensweisen der Retter, etwa weil die Personenrettung aus gestauchten stabilen Fahrgastzellen anders zu bewerkstelligen ist als bei verformten Autos aus früheren Jahrzehnten. Um theoretisches und praktisches Wissen hierzu ging es bei dem Seminar „Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen“ im Feuerwehrhaus Bad Sobernheim. An zwei Samstagen zeigte das Ausbildungsteam „Technische Hilfeleistung“ des Landkreises Bad Kreuznach wichtige Handgriffe und Tricks für die Befreiung von im Fahrzeug eingeschlossenen Menschen mit Schere, Spreizer, Rettungszylinder, Säbelsäge und Brechwerkzeug — stets unter Beachtung der eigenen Sicherheit. Denn selbst in der Kompaktklasse verfügen jüngere Fahrzeuge über eine umfangreiche Airbagausstattung und mehrere Batterien. Sollten sich die Airbags bei einem Aufprall nicht geöffnet haben, stellen sie eine erhebliche Gefahr für die Einsatzkräfte dar. Hier gilt die 90-60-30-Regel, nämlich Sicherheitsabstände von 90 Zentimetern bei nicht ausgelösten Beifahrer-Airbags, 60 Zentimetern beim Fahrerairbag und 30 Zentimetern bei Kopf-, Seiten, Knie- und Hüftairbags. Ein allgemeiner Brandschutz baut Problemen mit den oft in Vielzahl vorhandenen Batterien vor. Ein „Innerer Retter“ klettert ins Unfallauto, um das Fahrzeuginnere genau zu erkunden. Ein weiterer Schulungsteil widmete sich den verschiedenen Fahrzeugantrieben. Elektroautos und Hybridfahrzeuge, Fahrzeuge mit Erdgas- oder Flüssiggasantrieb sind von außen kaum von den konventionellen Modellen zu unterscheiden, doch für die Feuerwehren macht es bei einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand einen großen Unterschied, mit welchem Fahrzeugtyp man es zu tun hat. Je nach Schwere des Unfalls werden die Einsatzkräfte mit schlimmen Bildern konfrontiert. Den Ausbildern war es ein wichtiges Anliegen, dass die Feuerwehrangehörigen nach dem Einsatz über das Erlebte sprechen und die Eindrücke verarbeiten können. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise die gemeinsame Einsatznachbesprechung oder Gesprächsangebote des Kriseninterventionsteams.
von Thomas Gierse 12. September 2024
Ingelheim, 12. September 2024 // Die geführten Rundgänge durch das neue Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung Mainz-Bingen waren am Tag der offenen Tür ausgebucht. Jede halbe Stunde zog es Bürgerinnen und Bürger beim Tag der offenen Tür durch das sogenannte Dienstgebäude II, um alles zu Holzbau, KfW55-Standard und nachhaltigem Heizen zu erfahren. Ob Serverraum, Lüftungsanlage, Scanstraße, das Trichinenlabor oder die Büroräume der Landrätin – der Blick hinter die Kulissen war spannend. „Es ist wirklich toll, dass so viele von Ihnen den Weg zu unserem Tag der offenen Tür gefunden haben und sich für unser modernes und energieeffizientes Verwaltungsgebäude interessieren. Gerade die Verbindung zwischen uns als Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises ist essentiell für das Funktionieren des modernen Verfassungsstaates“, betonte Landrätin Dorothea Schäfer zu Beginn der Veranstaltung. Zeichen in Sachen Nachhaltigkeit Der Kreis setzt mit dem Neubau in Holzbauweise ein Zeichen in Sachen Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Das KfW55-Gebäude erfüllt einen hohen energetischen Standard: Es benötigt nur 55 Prozent der Energie eines konventionellen Neubaus – damit werden fast 200 Tonnen Co2 im Jahr eingespart. Die Heizung wird über Kraft-Wärme-Kopplung mittels einer Holzpellet-Anlage geregelt. Heiz-/Kühl-Deckensegel sorgen für ein ausgewogenes Raumklima in den Büroräumen. Insgesamt bietet der rund 43 Millionen Euro teure Neubau Platz für rund 320 Personen. Auch Innenminister Michael Ebling und Klimaschutzministerin Katrin Eder waren zu Gast bei der offiziellen Einweihung des neuen Dienstgebäudes. „Eine moderne Verwaltung braucht auch ein modernes Gebäude. Mit dem neuen Verwaltungsgebäude in Ingelheim, das wir mit rund 3,8 Millionen Euro aus dem Investitionsstock gefördert haben, bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitgemäße Arbeitsplätze und die Bürgerinnen und Bürger mehr Dienstleistungen an einem Standort in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Kreishaus“, sagte Innenminister Michael Ebling. „Bauen mit Holz hat viel Potenzial, um einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Knapp 50 Prozent des Ressourcenverbrauchs und etwa 40 Prozent der CO 2 -Emissionen weltweit werden im Bausektor verursacht. Wenn wir energieaufwendige Baumaterialien wie Stahl und Beton durch regional verfügbares Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe ersetzen, haben wir die Chance hier etwas zum Positiven zu verändern. Bundesweit gibt es nur wenige Verwaltungsgebäude aus Holz, die die Dimensionen dieses Neubaus hier erreichen“, sagte Klimaschutzministerin Eder. Abteilungen der Kreisverwaltung boten Aktionen an In und rund um das neue Dienstgebäude präsentierten sich die Abteilungen der Kreisverwaltung : Bei der IT-Abteilung konnten die Besucherinnen und Besucher mit der VR-Brille in virtuelle Welten eintauchen, bei der Kreisvolkshochschule gab es ein Europa-Quiz zum Thema Bildung, das Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ) informierte zu Themen wie nachhaltige Wärmedämmung oder auch zu den Förderprogrammen des Kreises. Zudem gab es Infos zum breiten Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten bei der Kreisverwaltung, der Rettungsdienst zeigte auf spielerische Art und Weise, wie eine Reanimation funktioniert und der Katastrophenschutz war mit seinen Fahrzeugen sowie einer mobilen Feldküche präsent. Der Verein Casa del Sol aus Klein-Winternheim bot Fairtrade-Kaffee an. Auf und neben der Bühne gab es ebenfalls Programm: Die Schülerband der Christian-Erbach-Realschule plus aus Gau-Algesheim sowie die Pop-Cover-Band „Coffee Shop“ und das Saxophonensemble „Tune Up“ der Musikschule im Weiterbildungszentrum Ingelheim machten Musik, die Cheerleadergruppe LSG – Die Chaote tanzte und DJ Markus Leber füllte die Pausen mit Musik vom Band. Für die Kinder gab es Hüpfburg, Luftballonkunst von Rita Wiebe und das Wassermärchen von Corina Ramona Ratzel. „Es war ein rundum gelungener Tag. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den verschiedenen Abteilungen des Hauses, die mit ihrem gut gelaunten Einsatz und großem Engagement erst dafür sorgten, dass aus einer Idee ein solch bunter und schöner Tag wurde“, betonte die Landrätin. Quelle: Michael Roth Kreisverwaltung Mainz-Bingen
8. September 2024
Bad Kreuznach, 8. September 2024 // Die Stadt Bad Kreuznach hat am Sonntag, 8. September 2024, in einer Sondersitzung des Stadtrats im Kurhaus zwei ihrer bedeutendsten Persönlichkeiten mit dem Ehrenbürgerrecht ausgezeichnet. Dr. Eva Eisenhardt-Borsche und Dr. André Borsche erhielten die höchste Auszeichnung der Stadt für ihr außergewöhnliches Engagement im medizinischen und humanitären Bereich. Dr. André Borsche und Dr. Eva Borsche haben sich über Jahrzehnte hinweg unermüdlich für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Patienten aus aller Welt eingesetzt, darunter vor allem Kinder aus Entwicklungsländern. Mit seinem Wirken als Ärzte und ihrem Engagement für Interplast-Germany hat das Ehepaar den Namen der Stadt Bad Kreuznach weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt gemacht. Angesichts der beeindruckenden und zahlreichen Verdienste hat der Stadtrat am 25. Januar 2024 einstimmig beschlossen, dem Ehepaar Borsche das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. „Die Stadt Bad Kreuznach dankt Dr. Eva Eisenhardt-Borsche und Dr. André Borsche für ihre Verdienste um die Stadt Bad Kreuznach, im Besonderen für die zahlreichen internationalen medizinischen Einsätze und die Patientenversorgung vor Ort in Bad Kreuznach. Ihr Engagement bei Interplast-Germany ist von großem Wert für die Stadt Bad Kreuznach und für Menschen in aller Welt. Ihr medizinischer Einsatz für die Ärmsten und Bedürftigsten dieser Welt leistet einen unschätzbaren Verdienst für das Gemeinwohl und repräsentiert die humanitären Werte der Stadt Bad Kreuznach in besonderer Weise“, betonte Oberbürgermeister Emanuel Letz. Das Ehrenbürgerrecht ist die bedeutendste Ehrung, die die Stadt Bad Kreuznach vergeben kann. Zuletzt erhielt diese besondere Auszeichnung im Jahr 2020 Sanitätsrat Dr. Hans Jöckel. Dr. André Borsche (Jahrgang 1955) ist ein weltweit anerkannter plastischer Chirurg, der sich insbesondere durch seine Arbeit in Entwicklungsländern international einen Namen gemacht hat. Von 1995 bis 2023 wirkt er als Chefarzt für Plastische Chirurgie am Diakonie-Krankenhaus der Stiftung kreuznacher diakonie in Bad Kreuznach. Seine Abteilung wurde mehrfach als beste Weiterbildungsstätte für Plastische Chirurgie in Deutschland ausgezeichnet. Seit 2004 ist er Mitglied der International Society of Aesthetic Plastic Surgery und wurde 2011 in das Humanitarian Board von IPRAS, dem Weltverband der Plastischen Chirurgen, berufen. Dr. Eva Eisenhardt-Borsche ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und erwarb darüber hinaus die Zusatzbezeichnung für Homöopathie, manuelle Therapie, Psychotherapie und Akupunktur. Sie bietet Kurse für den ärztlichen Nachwuchs an und engagiert sich in der Hospizarbeit. Eng mit Ärzte-Organisation Interplast verbunden Das Name Borsche ist eng mit der Organisation Interplast-Germany e.V. verbunden. Die weltweit tätige Organisation setzt das Wissen und das Können der Plastischen Chirurgie in Entwicklungsländern, Krisen- und Kriegsgebieten zur Linderung von Fehlbildungen und entstellenden Verletzungen ein. Seit 1996 leitet Dr. André Borsche die Interplast-Sektion Bad Kreuznach, die er gemeinsam mit seiner Frau gründete. Als Team hat das Ehepaar Bad Kreuznach zur Zentrale von Interplast-Germany ausgebaut. Durch tatkräftiges Engagement sind beide unter zum Teil schwierigsten Bedingungen in Auslandseinsätzen zu Botschaftern der Menschlichkeit und Solidarität geworden. Rund 200 Einsätze wurden von Bad Kreuznach aus seither organisiert oder finanziert und mehr als 120 bedürftigen Patienten aus aller Welt wurde im Diakonie-Krankenhaus chirurgisch geholfen. Für ihr Engagement wurden Dr. André Borsche und Dr. Eva Eisenhardt-Borsche bereits mit zahlreichen weiteren Auszeichnungen geehrt, darunter das Bundesverdienstkreuz und der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz. Quelle: Isabel Gemperlein Stadtverwaltung Bad Kreuznach
4. September 2024
Bingen / Ingelheim, 4. September 2024 // Das Insolvenzverfahren für das Heilig-Geist-Hospital (HGH) Bingen ist abgeschlossen, das Amtsgericht hat das Verfahren zum 1. September 2024 aufgehoben. Jetzt sind die Stadt Bingen und der Landkreis Mainz-Bingen offiziell Gesellschafter der Trägergesellschaft. Das Krankenhaus wird damit auch künftig seinen Teil zur Gesundheitsversorgung in Stadt und Region beitragen können. In den kommenden vier Jahren stellen Stadt und Kreis insgesamt rund 15 Millionen Euro zur Verfügung, um die Klinik zu stabilisieren und als wichtigen Baustein für den Gesundheitssektor im Landkreis zu erhalten. Mit dem Zusatz „ein Gesundheitsunternehmen der Stadt Bingen am Rhein und des Landkreises Mainz-Bingen“, wird dies künftig öffentlichkeitswirksam dokumentiert. Auch ein neues Logo zeugt vom Neustart für die Klinik. „Für diese Region ist das Krankenhaus unverzichtbar. Mit der Vicondo Healthcare GmbH haben wir glücklicherweise einen kompetenten Partner gefunden, dessen Konzept uns den Weg in die Zukunft weist. Es ist gut, dass es nun endlich richtig losgeht“, sagte Landrätin Dorothea Schäfer. Gemei  nsam mit dem Binger Oberbürgermeister besuchte sie das Krankenhaus, um mit den Mitarbeitenden ins Gespräch zu kommen. Sie dankte auch dem Insolvenzverwalter, dem Koblenzer Rechtsanwalt Jens Lieser, und Rechtsanwalt Dr. Jens Hoffmann aus Bad Kreuznach für ihre Begleitung in dem Verfahren. Oberbürgermeister Thomas Feser bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit und das Bekenntnis zum Heilig-Geist-Hospital. Gleichzeitig motivierte er die Belegschaft, auch künftig die Umstrukturierung tatkräftig zu unterstützen und mitzuarbeiten. „Der Stiftungsrat und die Stadt Bingen stehen an ihrer Seite und die Mitglieder des Stadtrates tun alles, dass dieser Neustart von Erfolg gekrönt sein wird“, unterstrich Thomas Feser. In den Beiträgen der Mitarbeitenden war die Dankbarkeit zu spüren, dass Bingen und der Landkreis die Klinik übernommen haben: „Herzlichen Dank, dass Sie diesem Krankenhaus das Vertrauen schenken“, sagte zum Beispiel Gerry Schmidt, in der alten Gesellschaftsstruktur Vorsitzende der Mitarbeitendenvertretung. Und der Chefarzt der Chirurgie, Dr. Christian Hessler sagte: „Das war ein Meisterstück der Kommunalpolitik.“ Deutlicher Personalzuwachs geplant Derzeit gibt es im HGH 33 Vollkräfte als Ärztinnen und Ärzten sowie etwa 63 Vollkräfte im Pflegebereich. Künftig soll die Belegschaft auf knapp 170 Vollkräfte ausgebaut werden. Die tatsächliche Anzahl der jeweils Mitarbeitenden ist im Krankenhaus durch die hohe Quote an Teilzeitbeschäftigten deutlich höher. Der bisherige Betreiber, d ie Marienhaus GmbH , wird in e ine r Übergangsphase diverse Leistungen wie IT-Dienste, Buchführung, Personalsachbearbeitung sowie zum Beispiel Medizintechnik weiter erbringt. Ab dem 1. Januar hat das Heilig-Geist-Hospital eine Kooperation mit den Asklepios-Kliniken abgeschlossen. Weiter in Planung sind demnach Ausbau und Stabilisierung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), das als Tochtergesellschaft des Krankenhauses geführt werden soll. Hier sollen zu den bestehenden Sitzen der Kardiologie, Urologie und Chirurgie weitere Sitze im Bereich der Allgemeinmedizin und Anästhesie angebunden werden. Mit entsprechenden Ärzten wird derzeit verhandelt. Umgebaut werden soll auch die Notaufnahme, um die Zugangswege und Ausstattung dort zu verbessern und um die Radiologie auf der Ebene besser räumlich einzubinden. Zudem soll die Sanierung der Pflegestationen fortgeführt werden, sodass schließlich 74 Betten auf Normalstationen und 10 Betten „High-Care“ mit Beatmungs- und Überwachungsmedizin bestehen. „Das HGH will und muss ein zuverlässiger Partner des Rettungsdienstes bleiben“, sagte Martin Mueller. Foto: Landrätin Dorothea Schäfer und der Binger OB Thomas Feser enthülten die Stele mit dem neuen Logo vor dem Krankenhaus. Geschäftsführer Martin Mueller (2. von links) freute sich mit seinen Kollegen aus der Führungsspitze des Hauses. Quelle: Bardo Faust, Kreisverwaltung Mainz-Bingen Foto: Heilig-Geist-Hospital
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