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Inzidenzwert im Kreis Bad Kreuznach dreimal über 50: Verschärfte Corona-Bestimmungen gelten ab Sonntag

Kreis Bad Kreuznach, 4. Juni 2021 //


Im Landkreis Bad Kreuznach wird mit dem heutigen Freitag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschritten. Somit gelten ab dem übernächsten Tag – ab Sonntag, 6. Juni 2021 – in Teilbereichen der Corona-Schutzmaßnahmen Verschärfungen.


Die Kreisverwaltung hat dazu Konkretisierungen veröffentlicht, in denen die bevorstehenden Änderungen farblich hervorgehoben sind. Der Einfachheit und Vollständigkeit halber übernehmen wir diese Handhabung.



Konkretisierungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu den aktuellen

Coronaregeln – Stand: 04.06.2021

 

Die Auslegungshilfen bezieht sich auf die 22. Coronabekämpfungsverordnung des Landes. 

Da der Landkreis mit dem heutigen Tag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag – und damit ab Sonntag, den 06.06.2021 – in Teilbereichen Verschärfungen, die hier farblich markiert sind. Sie betreffen die Abschnitte Sport, Kultur, Chöre und Musikvereine, außerschulischer Kunst- und Musikunterricht, Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Veranstaltungen. Die Verschärfungen gelten, bis der Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 50 wieder unterschritten hat. Dann entfallen sie am übernächsten Tag.


Allgemein gelten weiterhin die AHA + L -Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.

 

Testpflicht

Eine Testpflicht besteht bei unterschiedlichen hier benannten Anlässen für Personen ab 6 Jahren. Bei Personen, die einen vollständigen Impfschutz haben, entfällt die Testpflicht zwei Wochen nach der vollständigen Impfung. Sie entfällt ebenfalls bei Genesenen, deren Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt und die das Ergebnis eines PCR-Tests oder einen Genesenenausweis vorweisen können (Antikörpertests und PoC-Tests zählen hierbei nicht). Darüber hinaus entfällt die Testpflicht bei Genesenen wenn sie zusätzlich zum PCR-Nachweis eine einfache Impfung vorweisen können. Liegt die Erkrankung länger als 6 Monate zurück und die genesene Person ist nicht geimpft, gelten die gleichen Regeln wie bei Personen ohne eine vergangene COVID19-Infektion. Es gilt hier die Testpflicht. Wird in einem Geschäft oder einem Dienstleistungsbetrieb ein Selbsttest durchgeführt, kann dies auf Verlangen durch den Betreiber der Einrichtung schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung hat auch in anderen gewerblichen Betrieben für 24 Stunden Gültigkeit. Ein entsprechendes Formular findet sich im Anhang dieser Auslegungshilfen. Schulen dürfen nach Aussage des Landes solche Bestätigungen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte nicht ausstellen. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine, Verbände der Jugendarbeit und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 


Regeln im privaten Raum:

Bei privaten Zusammenkünften sollen sich maximal 5 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl aus den Haushalten werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Ebenso werden vollständig Geimpfte und Genesen nicht mitgerechnet. Zum eigenen Hausstand zählen auch die nicht im gleichen Haushalt lebenden Partner. Bei getrenntlebenden Elternteilen darf das Umgangsrecht wie bisher ausgeübt werden. Während die Regeln im öffentlichen Raum verbindlich sind, gelten die Regeln im privaten Raum als Empfehlung.


Regeln im öffentlichen Raum:

Im öffentlichen Raum dürfen sich insgesamt 5 Personen aus unterschiedlichen Hausständen sowie zusätzlich vollständig Geimpfte und Genesene treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Zu anderen Personengruppen soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden. Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum entfällt.

 

Arbeits- und Betriebsstätten:

In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kantinen ist nur dann gestattet, wenn Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation dies erfordern (z.B. für Mitarbeiter in der Produktion).

 

Personenbegrenzungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen:

Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro angefangene 10 Quadratmetern aufhalten. (Bsp.: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen, bei 45 qm wären es 5 Personen) Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Bsp.: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 80 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).

 

Wirtschaft:

Untersagt sind weiter Clubs, Discotheken, Kirmes, Volksfeste, Prostitution. 

Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Wettvermittlungsstellen u.ä. können öffnen. Es gilt hier die Abstands-, Masken- und Testpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Ebenfalls öffnen können gewerbliche Kultureinrichtungen wie Kinos etc. Hier besteht keine Testpflicht.


Einzelhandel

Der gesamte Einzelhandel ist geöffnet. Es besteht weder Testpflicht noch die Pflicht zur Terminvereinbarung – auch keine Kontakterfassung. Es gelten die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung.


Gastronomie

Die Innengastronomie darf öffnen. Hier gilt die Testpflicht. In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Plätze in der Außengastronomie können mit einem Zelt o.ä. als Regenschutz überdacht sein. Mindestens eine Wand muss dabei vollständig offenbleiben. Das gilt auch für Wintergärten, die bei vollständiger Öffnung einer Seite zulässig sind. Die innenliegenden Toiletten dürfen auch ohne Test genutzt werden. An einem Tisch dürfen 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder plus Geimpfte und Genesene sitzen. Die Bewirtung darf nur an Tischen erfolgen. Dies bedeutet, dass Speisen und Getränke ausschließlich an Tischen verzehrt werden dürfen. Die Bewirtung kann durch Servicepersonal am Tisch oder auch im Rahmen von Selbstabholung an Theken erfolgen. Vor der Bestellung muss der Gast einen festen Sitzplatz haben. Buffets sind analog zu den Beherbergungsbetrieben möglich. Es gilt die Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes. Zwischen den einzelnen Personengruppen gilt der Mindestabstand. Durch räumliche Abtrennung (Spuckschutzwand) kann der Mindestabstand unterschritten werden. Sowohl für die Innen- wie auch für die Außengastronomie gilt die die Pflicht zur Kontakterfassung (digital, z.B. Luca-App, oder auch in Papierform). Eine Terminbuchung ist in der Innengastronomie erforderlich, diese kann aber jederzeit spontan vor Ort erfolgen. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees etc. sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.


Beherbergungsbetriebe:

Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten u. ä. sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sind gestattet. Pro Wohneinheit sind maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten (sowie deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren) plus Geimpfte und Genesene zulässig. Jede Wohneinheit muss über eigene sanitäre Anlagen (Dusche) verfügen. Gemeinschaftsduschen können zur Nutzung an einzelne Familien vergeben werden. Lüftungspausen zwischen den einzelnen Duschterminen sind einzuhalten. Es gilt außer in Fereinwohnungen, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen die Testpflicht (bei mehrtägigen Aufenthalten an jedem zweiten Tag) und die Pflicht zur Kontakterfassung. Die Bewirtung der Gäste darf unter den Vorgaben der Gastronomie erfolgen. Hausgäste müssen bei Inanspruchnahme der Gastronomie des Beherbergungsbetriebs allerdings nicht täglich einen Test vorweisen, dies reicht alle 48 Stunden. Buffets sind erlaubt. Sportangebote sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter sind entsprechend der Regeln im Sport gestattet. Schwimmbäder im Freien dürfen öffnen. Alle Angebote, die der medizinischen oder seelischen Gesundheit dienen, sowie Wellness- und Kosmetikangebote sind möglich. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Lehmbäder, Kneipbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung.

Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 


Kultur:

Museen, Ausstellungen und Galerien, dürfen öffnen. Es gilt die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung sowie im Innenbereich die Maskenpflicht. Es gilt keine Testpflicht. Kulturelle Veranstaltungen sowie der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen, Konzerthäuser etc. sind im Innen- wie im Außenbereich mit bis zu 100 Gästen erlaubt. In die Gesamtzahl werden auch Geimpfte und Genesene einbezogen. Hierbei gelten Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes, Pflicht zur Kontakterfassung und Testpflicht (außer bei Geimpften und Genesenen). Wenn Gruppen aus maximal 5 Personen verschiedener Haushalte sowie deren Kinder plus Geimpfte plus Genesene gemeinsam buchen, braucht zwischen diesen kein Mindestabstand eingehalten werden. Die Sitzplätze müssen personalisiert zugeteilt werden. Bei festen Sitzplänen kann der Mindestabstand durch einen freien Sitzplatz vor, hinter und neben jedem Sitzplatz ersetzt werden. Personen des gleichen Hausstandes können direkt nebeneinandersitzen. Bei entsprechenden Hygienekonzepten kann es in Absprache mit der Kreisverwaltung auch individuelle Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Besucherzahl geben. 


Chöre und Musikvereine:

Musikalische Proben der Breiten- und Laienkultur sind im Innenbereich mit maximal 5 Personen plus Geimpfte plus Genesene sowie einer anleitenden Person möglich. Hier gilt Testpflicht und der Mindestabstand von 2m. Zur anleitenden Person muss ein Abstand von 3 m eingehalten werden. Es können in großen Probenräumen bei ausreichender Lüftung auch maximal 4 Gruppen gleichzeitig proben. Zwischen den einzelnen Gruppen ist dabei dann ein Mindestabstands von 4m vorgeschrieben. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum außerschulischen Musikunterricht nach der Raumgröße – eine musizierende Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (Bei 125 qm bedeutet das z.B. 13 Musizierende plus anleitende Person plus Geimpfte plus Genesene). Im Außenbereich sind Proben in Gruppen von maximal 10 Erwachsenen bzw. 25 Kindern aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene möglich. Hier gilt keine Testpflicht. Zwischen den Musikern ist hier ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten (bei Querflöte 2m). Es sind gleichzeitige Proben mehrerer Gruppen möglich, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von 3m eingehalten wird. Grundsätzlich müssen alle Probenden einen festen Sitz- oder Stehplatz haben. Der Auftrittsbetrieb als Gruppe ist generell untersagt. Öffentliche Proben sind jedoch möglich. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Musikvereine und Chöre zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 



Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht:

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist in Unterrichtsräumen als Einzelunterricht zulässig. Auch Gruppenunterricht ist möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. 1 Lehrperson und 5 Schüler). Bei Unterricht für Blasinstrumente und Gesang im Innenbereich gilt die Testpflicht. Bei Einzelproben im Innenbereich entfällt die Testpflicht bei einem Mindestabstand von 6 m – aufgrund des großen Abstands ist dies mit einer alleinigen musikalischen Betätigung vergleichbar. Für eine ausreichende Lüftung muss dabei gesorgt werden. Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren bzw. 10 Personen über 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene und der Lehrperson gestattet. Hier gilt das Abstandsgebot. Es können auch mehrere Gruppen gleichzeitig üben, dabei ist zwischen den Gruppen ein doppelter Mindestabstand einzuhalten. Hier gilt das Abstandsgebot. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Musikalische Frühererziehung kann bei Kindern bis 14 Jahren in Gruppen bis zu 25 Kindern und einer Lehrperson im Freien ohne Testpflicht stattfinden, im Innenbereich ist sie mit 10 Kindern möglich. Für Kinder unter 6 Jahren gilt hier keine Maskenpflicht. Es gelten das Abstandsgebot, im Innenbreich für Personen über 6 Jahren die Maskenpflicht – sofern die Art der Tätigkeit dies zulässt - und die Pflicht zur Kontakterfassung.



Sport:

Kontaktsport ist im Freien gestattet.

Analog zu den Regeln im öffentlichen Raum ist Sport ohne anleitende Person mit 5 Personen verschiedener Haushalte plus Geimpfte und Genesene gestattet. Angeleiteter Sport ist auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien mit 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren sowie mit bis zu 10 Personen über 14 Jahren aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene plus Trainerin oder Trainer erlaubt. Bei einem Mindestabstand von 3 m zwischen einzelnen Gruppen können im Freien mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Es gilt keine Testpflicht. Im Innenbereich ist bei Kindern wie bei Erwachsenen ein Training mit bis zu 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene und einem Trainer bzw. einer Trainerin möglich. Bei Eltern-Kind-Angeboten sind 5 Elternteile mit ihren Kleinkindern erlaubt. Hierbei gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Es können mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Zwischen den verschiedenen Gruppen ist ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Mehrere trainierende Gruppen können von der gleichen Person parallel angeleitet werden. Für Trainerinnen und Trainer besteht im Innenbereich nur dann Testpflicht, wenn die Person mit trainiert oder es aufgrund der sportlichen Betätigung, z.B. bei Hilfestellung im Geräteturnen, regelmäßig zu Körperkontakt zu den Kindern kommt. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist im Freien Sport in Gruppen bis zu 25 Kindern zulässig. Es gilt keine Testpflicht. Es können meherere Kindergruppen gleichzeitig trainieren, wenn die Trainingsbereiche voneinander abgegrenzt sind. Wettkampfsport ist untersagt. Jedoch sind bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freundschaftspiele innerhalb des eigenen Vereins zu Trainingszwecken möglich. Dabei sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei Minderjährigen als Zuschauer gestattet. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Sportvereine zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Umkleideräume und Duschen dürfen einzeln werden. Bei Unterteilung der Räume durch Spuckschutzwände sind mehrere Personen möglich. Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen unter den hier beschriebenen Regeln öffnen. Es gilt im Innenbereich für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Kneippbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen zur Verfügung genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung. Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird. Gestattet sind bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer.


Freizeit:

Freizeitparks, Spielplätze, Minigolfplätze, Kletterparks usw. sind geöffnet. Hier gilt in Wartesituationen die Maskenpflicht. Bowlingcenter, Kegelbahnen, Räume zum Billard- oder Dartspiel können analog zu Spielhallen öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, die Testpflicht, die Maskenpflicht (diese entfällt an einem Sitzplatz) und das Abstandsgebot zu Personen, die nicht zur eigenen Gruppe gehören. Pro 10 qm Fläche ist eine Person zulässig, zusätzlich Geimpfte und Genesene. Stadtführungen, Fahrten mit Bahnen wie dem „Blauen Klaus“ und ähnliches können in Gruppen von maximal 25 Personen stattfinden, wenn der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern nach Möglichkeit eingehalten wird. Zelten außerhalb von Campingplätzen, z.B. in den Trekkingcamps des Soonwaldsteigs oder auf anderen Grundstücken ist pro abgegrenztem Bereich für 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder bis 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene möglich. Dabei dürfen außer WCs keine gemeinsamen sanitären Anlagen genutzt werden. 


Schwimmbäder und Saunen

Hallenbäder, Thermen und Spaßbäder sind geschlossen, können aber zur Nutzung an Gruppen aus maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten vermietet werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden hierbei nicht mitgezählt. Freibäder und Badeseen dürfen öffnen. Zulässig ist die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung und die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Umkleideräume, Duschen etc. können mit entsprechdem Hygienekonzept geöffnet werden. Es gilt keine Testpflicht. Die Maskenpflicht gilt nur in Wartesituationen insbesondere am Eingang. Aus- und Fortbildungen für Rettungsschwimmer und Frühschwimmkurse sind sowohl im Freibad wie im Hallenbad möglich. Im Hallenbad gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. 


Außerschulische Bildungseinrichtungen:

Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen als Einzelangebot durchgeführt werden. Auch Gruppenangebote sind möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum Musik- und Kunstunterricht nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. eine Lehrperson und 5 Teilnehmer). Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Bei der Anzahl der Personen werden Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt. Der gleichzeitige Unterricht mehrerer Gruppen ist zulässig, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von mindestens 3 m eingehalten wird. Eltern-Kind-Kurse sind mit 1 Elternteil pro 10 qm Fläche gestattet, Kleinkinder bis einschließlich 2 Jahren werden bei der Personenzahl nicht mitgerechnet. Der Mindestabstand zwischen Erwachsenen ist zu gewährleisten. Schwimmkurse für Kinder sind als Bildungsangebot im Hallenbad mit maximal einer Person (Eltern sowie Kind) pro angefangenen 10 qm Raumfläche zulässig. Erste-Hilfe-Kurse sind unter Beachtung der Hygienekonzepte für außerschulische Bildungsmaßnahmen zulässig. 


Angebote für Kinder und Jugendliche:

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind unter Beachtung des entsprechenden Hygienekonzepts zulässig. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Bei Angeboten im Freien kann, unter Einhaltung des Mindestabstands, auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Es gelten die weiteren Hygienemaßnahmen. Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften. Gruppenangebote in festen Gruppen sind im Freien mit bis zu 25 Kindern inklusive Betreuern, im Innenbereich mit bis zu 10 Kindern möglich. Dies gilt auch für die Schulung von Ehrenamtlichen. Bei offenen Gruppen wie Jugendräumen ist die Teilnehmerzahl auf eine Person pro 10 qm zu beschränken. Der Mindestabstand gilt nicht für Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Bei einer Verdoppelung des Mindestabstands auf mindestens 3 m zwischen einzelnen Gruppen können auch mehrere Gruppen gleichzeitig an einem Angebot teilnehmen. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Transport im Rahmen eines Angebotes ist möglich, sofern wie bei der Schülerbeförderung die Pflicht zum Tragen einer Maske eingehalten wird. 


Körpernahe Dienstleitungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Es gilt das Abstandsgebot zwischen Kundinnen und Kunden, die Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. Bei Dienstleistungen bei welchen das Tragen einer Maske nicht möglich ist (z.B. Bartrasur, Kosmetikanwendungen) gilt zusätzlich die Testpflicht. Diese entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen, sowie für Kinder unter 6 Jahre. Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Rehaeinrichtungen, Sanatorien und Privatkrankenanstalten -dazu gehört auch der Radonstollen- sind unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen geöffnet. 


Schulen

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur für diejenigen Schüler und Lehrkräfte zulässig, die zweimal wöchentlich einen Coronatest machen (Testpflicht). Über die Modalitäten der Testpflicht bzw. die Regeln bei Nichttestung  informieren die ADD bzw. die einzelnen Schulen. Es gilt Wechselunterricht bis zum 11.06.2021. Eine Notbetreuung wird stattfinden.



Veranstaltungen:

Veranstaltungen, die keinen privaten Charakter haben (z.B. Weinproben, Verkaufsveranstaltungen, Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen von Vereinen) sind im Innenbereich mit bis zu 100 Personen gestattet. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, Maskenpflicht außerhalb der Sitzplatzes sowie die Testpflicht. 

Im Außenbereich sind solche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen gestattet.  Hier gilt keine Testpflicht. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees, Hochzeiten etc. sind in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen nicht möglich. Sie sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.



Gottesdienste:

Gottesdienste sind weiterhin mit den entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsregeln gestattet. Gemeinde- und Chorgesang sind nur im Freien zulässig. Musikalische Beiträge sind von Gruppen bis zu 5 Personen zulässig. Veranstaltungen wie Kommunion oder Konfirmation etc. sind unter Einhaltung des Abstandsgebots sowie im Innenbereich mit Maskenpflicht zulässig. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Ebenfalls möglich ist der gemeinsame Unterricht zur Vorbereitung analog zu den Regeln der Jugendarbeit. Gemeinsames Singen ist nur in Freien zulässig.


Hochzeiten:

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar so- wie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes. Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar und Standesbeamten. Zusätzliche Teilnehmer sind möglich, wenn die Personenbegrenzung eingehalten wird (10qm pro Teilnehmer). Für diese weiteren Teilnehmer besteht die Testpflicht.


Beerdigungen:

Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.

 

Gremien- und Vereinssitzungen:

Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sowie vorbereitende Sitzungen z.B. von Fraktionen sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet. 


Stand: 04.06.2021


Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

27. März 2025
Bad Kreuznach, 27. März 2025 // In der ersten Aprilwoche beginnt die Saison für den Solezerstäuber und die Soleberieselung der neun Gradierwerke der Stadt Bad Kreuznach — im Salinental und in den beiden Kurparks. Zunächst werden die großen Soletröge befüllt. Befindet sich im Reservoir Salzwasser in ausreichender Menge, starten die Pumpwerke. Die auf die Krone geförderte Sole rieselt dann an den Schwarzdornwänden herab, sammelt sich im Trog und wird immer wieder nach oben gepumpt. Da bei diesen Umläufen mehr und mehr Wasser verdunstet, steigert sich Grad für Grad der Salzgehalt von ursprünglich 1,5 Gramm pro Liter auf bis zu 20 Gramm pro Liter. Seit ca. 290 Jahren wird diese Gradiertechnik in Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein angewandt und diente bis 1999 der Salzgewinnung. In der Umgebungsluft macht sich der Salzgehalt durch erfrischende, salzhaltige Luft bemerkbar – einer Meeresbrise vergleichbar. Daher erfolgte seit dem 19. Jahrhundert die Nutzung der Salinen als Kuranlagen. Den Anfang bei der Inbetriebnahme macht gleich Anfang April der Inhalationspark im Kurpark Bad Kreuznach. Hier flankieren zwei kleine Gradierwerke den 1928 errichteten Solezerstäuber, der die Aerosole in der Umgebung versprüht. Die kleineren Partikel können tiefer in die Atemwege eindringen und dort wohltuend wirken. Nach und nach läuft dann auch die Berieselung der sechs insgesamt 1,1 Kilometer langen Gradierwerke im Salinental an. 16.000 Quadratmeter Fläche bilden die acht Meter hohen Dornwände, an denen die Sole herabperlt. Effekt auf Kleinklima rund um Gradierwerke wird untersucht Gerade unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung ist der kühlende und erfrischende Einfluss auf das Kleinklima beachtlich. Wie stark die Wirkung tatsächlich ist, das will die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH jetzt genau wissen. Sie hat mit der Zustimmung des Aufsichtsrates als von der Stadt beauftragte Eigentümerin der Gradierwerke eine Studie in Auftrag gegeben, die den Klimaeffekt – auch im Hinblick auf das subjektive Empfinden der Menschen – präzise ermitteln wird. Eine vergleichbare Studie wurde bereits für das Gradierwerk Bad Dürrenberg – das größte Einzelgradierwerk Deutschlands – erarbeitet. Die Forscher messen im Sommer nicht nur Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur in unterschiedlichem Abstand zu den Gradierwerk en und visualisieren das Ergebnis – auch ein möglicher Einfluss der großen Dornwände auf die Luftzufuhr zur Innenstadt ist Gegenstand der Berechnungen. Das Projekt wird von einem Startup ehemaliger Studenten der Uni Leipzig durchgeführt. Einen Sonderfall stellt derzeit noch das frisch rundum sanierte Gradierwerk in Bad Münster am Stein dar. Die 150 Meter lange Anlage prägt den Kurpark und sorgt für angenehme Temperaturen auch an heißen Tagen. Doch leider gelingt hier die Salzanreicherung des Wassers durch die Umläufe nicht. Denn dieses Gradierwerk – es ist im derzeitigen baulichen Zustand das jüngste – verfügt nicht über einen oberirdischen Sole-Trog, sondern über einen unterirdischen Tank. Dieser kann jedoch nicht genug Wasser aus der Rheingrafenquelle unter dem Kurmittelhaus aufnehmen. Daher muss ständig neues Wasser nachgespeist werden und so bleibt es bei der relativ geringen Salzkonzentration von ca. 1 Gramm pro Liter. Die GuT will Abhilfe schaffen und einen fünfmal größeren Tank einbauen lassen. Kostenpunkt 120.000 €. Einen erheblichen Anteil würde die Kuna-Stiftung zahlen. Es bleibt abzuwarten, ob auch der städtische Eigenanteil aus dem Haushalt finanziert werden kann. >> Die Gradierwerke werden bis Anfang November berieselt. Die Wintersaison dient dann Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten. So soll bis Saisonbeginn 2026 die Neubedornung des mit 320 Metern größten Gradierwerks am Stadion Salinental abgeschlossen werden. Das Foto zeigt Gradierwerk 4 im Salinental  Quelle: Dr. Michael Vesper, GuT (auch Foto)
von Thomas Gierse 17. März 2025
Bad Kreuznach, 17. März 2025 // Ob in Wäldern oder in der Stadt: Rettungshunde und ihre Hundeführer*innen der ASB-Rettungshundestaffel Bad Kreuznach müssen auf alle möglichen Einsatzsituationen vorbereitet sein. Dank der Unterstützung der Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) konnten die Teams ein besonders abwechslungsreiches und herausforderndes Training auf dem Betriebsgelände in Bad Kreuznach durchführen. Die Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes Bad Kreuznach setzt sich aus 17 Ehrenamtlichen und ihren Hunden zusammen. Zweimal pro Woche werden Menschen und Hunde trainiert. Damit die Vierbeiner in jeder Umgebung effektiv arbeiten können, ist eine realitätsnahe und vielfältige Ausbildung essenziell. Hierfür sind unterschiedliche Trainingsgebiete, wie sie die KRN zur Verfügung gestellt hat, von unschätzbarem Wert. In der Werkstatt standen die Hunde vor der Aufgabe, in einer ungewohnten Umgebung mit wechselnden Gerüchen und unterschiedlichen Untergründen zu suchen. Ölgerüche, metallische Oberflächen und andere Ablenkungen machten die Arbeit besonders anspruchsvoll und halfen den Teams, ihr Können in geschlossenen Räumen zu verfeinern. Busse voller Geruchspartikel von Fahrgästen stellten die Hunde vor die Herausforderung, die gesuchten Personen exakt zu lokalisieren. Im freien Gelände übten die Rettungshunde bei wechselnden Windrichtungen. „Unsere Hunde lernen in Bildern und müssen auf so viele verschiedene Szenarien wie möglich vorbereitet sein, um im Ernstfall sicher und effektiv helfen zu können. Sie verlassen sich voll und ganz auf ihre etwa 250 Millionen Riechzellen“, erklärt Ausbildungsanwärterin Christina Heptner. Die Unterstützung durch Unternehmen wie die KRN zeigt, wie wichtig solche Kooperationen sind, um für den Ernstfall bestmöglich ausgebildet zu sein. „Rettungshundeteams brauchen eine regelmäßige und vielseitige Ausbildung, um jederzeit einsatzbereit zu sein. Nur durch realistische Trainingsbedingungen können wir gewährleisten, dass unsere Hunde in allen Einsatzgebieten zuverlässig arbeiten – ob im Wald, in einem Gebäude oder auf engstem Raum“, so Florian Klamt, Leiter der Rettungshundestaffel. Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen Foto: ASB Rettungshundestaffel
10. März 2025
Bad Kreuznach, 10. März 2025 // Gute Nachrichten aus den Diakonie-Kliniken Bad Kreuznach: Die im Gaza-Krieg schwer verletzte sechsjährige Malak hat sich nach einer erfolgreichen Operation gut erholt. Monatelang hatten sich deutsche Hilfsorganisationen darum bemüht, schwer verletzte Kinder aus Gaza zur Behandlung nach Deutschland zu holen. Malak ist erst das zweite Kind, das diese Chance bekommen hat. Malak wurde nach Angaben ihrer Mutter bei einem Beschuss durch einen Panzer im Gazastreifen im Unterleib verletzt. Sie überlebte, weil sie in einem Krankenhaus in Rafah erstversorgt werden konnte. Ihr Bauchwandbruch stellte jedoch nach wie vor eine akute Bedrohung dar: Durch die Lücke in der Bauchdecke hätte sich der Darm einklemmen und zu einem tödlichen Darmverschluss führen können. André Borsche, der vor seinem Wechsel in den „Ruhestand“ jahrzehntelang als Chefarzt der Plastischen Chirurgie tätig war, hat im Diakonie-Krankenhaus viele Kinder aus Krisengebieten operiert. Dank der guten Zusammenarbeit mit der Kinderabteilung der Diakonie unter der Leitung von Dr. Christoph von Buch werden diese Kinder in Bad Kreuznach medizinisch und pflegerisch bestens betreut. „Besonders dankbar bin ich, dass ich Mohammed Froka für diesen Eingriff gewinnen konnte, den Leitenden Oberarzt der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie unter Chefarzt Dr. Gunnar Proff, der ein Experte auf dem Gebiet der Hernien ist“, erklärt Borsche. In einer zweistündigen Operation versorgten er und Mohammed Ibrahim Froka den ausgedehnten Bauchwandbruch und verschlossen die Bauchwandlücke. Für Froka war es der erste Einsatz für ein „Interplast-Kind“, aber nach eigener Aussage „nicht der letzte“. Sicherheitsbedenken auf Seiten deutscher Behörden Die Genehmigung für die Einreise zur medizinischen Behandlung war schwierig zu erlangen, weil deutsche Behörden Sicherheitsbedenken hatten. In wenigen Einzelfällen wurde schließlich die Einreise in Begleitung einer weiblichen Person genehmigt — so auch für Malak und ihre Mutter. All dies organisierte die Kölner Hilfsorganisation Refugees Foundation. Erst nachdem Dr. Borsche eine Gastfamilie gefunden und zugesichert hatte, die Behandlungskosten zu übernehmen, folgte die Einreisegenehmigung. In Bad Kreuznach sind Malak und ihre Mutter bei der Familie von Ibtessam Beidoun untergebracht, und sie werden von Corinne Werberich liebevoll mitbetreut. „Wir sind unglaublich erleichtert, dass sie die Behandlung so gut überstanden hat“, sagt Malaks Mutter. Sie kann es kaum erwarten, wieder mit ihrer Familie vereint zu sein und ein normales Leben zu führen. Denn ihre Zukunft ist noch ungewiss. Sie wird mit Malak nach Ägypten zurückkehren, wohin sie mit ihren sechs Kindern nach dem Angriff und der Zerstörung ihres Hauses geflüchtet ist. Ihr Ehemann ist in Gaza geblieben. Das Foto zeigt (von links) Corinne Werberich, Noura Sadeq mit ihrer Tochter Malak, Dr. André Borsche und Mohammed Ibrahim Froka Quelle: Sandra Beck Stiftung kreuznacher diakonie
7. März 2025
Kirn, 7. März 2025 // Andreas Götz lächelt, wenn er die alten Bilder und Zeitungsauschnitte durchblättert. Der Maschinenbaumeister arbeitet seit mehr als drei Jahrzehnten in der Kirner Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und hat die Entwicklung des Original Kirner Edelstahlgrills, der 2025 seinen 30. „Geburtstag“ feiert, in den Anfängen miterlebt. „Wir wollten damals zusammen mit den Beschäftigten etwas Langlebiges bauen. Einen solchen Grill kauft man nur einmal im Leben“ , erzählt Götz. 30 Jahre wird der Original Kirner Grill nun schon gebaut – immer wieder weiterentwickelt, ist er heute ein Markenzeichen für Qualität. Der „Schwenker“ lässt mit vielen Details das Herz eines jeden erfahrenen Grillmeisters höher schlagen. „Ein Teil des Geheimnisses ist, dass immer wieder Kunden uns mit ihren Ideen bereichert haben. Zuerst haben wir Grillroste in verschiedenen Größen geschweißt“, erzählt Götz. Als Feuerstelle recycelte man zunächst alte Waschmaschinen-Trommeln: „Erst hatten wir eine Kooperation mit dem örtlichen Schrotthändler später eine mit einem Inklusionsbetrieb in Worms, der sich auf ausrangierte Elektronikteile spezialisiert hatte.“ Das ist alles aber längst Geschichte, heute sind alle Bauteile aus hochwertigem Edelstahl, in einer Materialstärke, die durchaus mehr als eine Generation überlebt.
2. Januar 2025
Bad Kreuznach, 2. Januar 2025 // Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtfach Hauswirtschaft und Sozialwesen der Integrierten Gesamtschule (IGS) Sophie Sondhelm nahmen 2024 an einem besonderen Wettbewerb teil: dem „Leckerness-Wettbewerb“, den der bundesweit tätige Betreiber der Schulmensa „Menüpartner B. V. & Co. KG“ aus Berlin anlässlich seines 30-jährigen Bestehens ausgerufen hatte. Am Ende des Wettbewerbs durfte sich die Klasse über einen großartigen 3. Platz freuen. Die 10. Klasse ging die Herausforderung begeistert an. Die Auswahlkriterien im Wettbewerb waren vielseitig: Mottotreue, Geschmack, Kreativität, Raffinesse und die Umsetzbarkeit in einer Großküche. Den Auftakt des Projekts bildete die Hausaufgabe, ein Rezept zu entwickeln, das idealerweise ein Familienrezept oder ein Wunschgericht für die Mensaküche sein sollte. Aus einer Vielzahl von Ideen wählten die Schüler*innen „Manti“ aus. „Manti“ sind kleine Teigtaschen, die u. a. in der türkischen Küche sehr beliebt sind. Sie bestehen aus einem dünnen Teig, der mit verschiedenen Füllungen versehen wird. Die IGS-Klasse entschied sich für die Füllung mit Rindfleisch beziehungsweise Kartoffeln. Die Teigtaschen werden in der Regel gedämpft oder gekocht und dann mit einer Joghurtsoße oder auch mit zerlassener Butter und Gewürzen serviert. Die leckeren Manti haben in dem Schulwettbewerb darüber hinaus den Vorteil, auch die kulturelle Vielfalt der Schule widerzuspiegeln und Teamarbeit zu fördern. Nachdem das Rezept theoretisch erarbeitet worden war – inklusive Einkaufsplanung und Aufteilung der Zutaten in vegetarische und fleischhaltige Varianten – ging es an die praktische Umsetzung. In einer Doppelstunde bereiteten die Schülerinnen und Schüler die Manti in der Schulküche zu und dokumentierten das Ergebnis mit Fotos. Das Ergebnis war ein wahrer Genuss: Die interkulturellen Teigtaschen schmeckten hervorragend. Am Ende des Wettbewerbs durfte sich die Klasse über einen großartigen 3. Platz freuen. Als Preis erhielten die Schülerinnen und Schüler einen Geldbetrag für die Gemeinschaftskasse. Die Klasse entschied sich dafür, hiervon 100 € der „Tafel“ zu spenden, um bedürftige Menschen zu unterstützen. Der Wettbewerb war für die Schülerinnen und Schüler eine tolle Gelegenheit, ihre praktischen Fähigkeiten zu erweitern, kreative Ideen zu entwickeln und ein gemeinsames Ziel zu verfolgen – noch dazu mit einem leckeren Ergebnis. >> An der IGS Sophie Sondhelm haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im Rahmen der Wahlpflichtfächer das Fach „Hauswirtschaft und Sozialwesen“ zu wählen. Das Fach wird vierstündig unterrichtet und besitzt einen Hauptfachcharakter. Quelle: Christian Schick Stellvertretender Schulleiter IGS Sophie Sondhelm
12. Dezember 2024
Bad Kreuznach, 12. Dezember 2024 // Seit 27 Jahren betreibt INTERPLAST in Nepal eine Spezialklinik für Plastische Chirurgie und Verbrennungen, die für viele sozial benachteiligte Menschen die letzte Rettung ist. Das Bad Kreuznacher Arztehepaar André und Eva Borsche fuhr nun zum wiederholten Mal dorthin, nicht nur um zu helfen, sondern auch um den Wechsel in der deutschen Leitung zu begleiten. Das Schicksal der vielen verletzten Kinder prägt den Geist dieses wunderbaren Hospitals, ein Vorzeigeprojekt für unsere seit Jahren geleistete Entwicklungshilfe.
11. Dezember 2024
Bad Kreuznach, 11. Dezember 2024 // Zu Beginn der Winterpause geben die Rollstuhlbasketballer der Sportfreunde Diakonie (SFD) einen Rückblick auf die zurückliegende Saison. Damit verbunden die Erinnerung, dass weite Anfahrten zu den Spielen und gelegentlich notwendige Übernachtungen ohne Spenden und Sponsoren nicht zu leisten sind. Zuschauer*innen sind willkommen: Heimspieltage gibt es am 15. Februar und 15. März 2025 um 10 Uhr und 14 Uhr in der Jakob-Kiefer-Halle. Pressesprecher Merlin Pfeiffer verfasste den (leicht gekürzten) Rückblick: Saisonstart 2024/25, als Erste durften in Bonn die Gastmannschaften, @koeln99ers und wir, die @sfd_rollis, unsere Saison antreten. Mit einem knackigen 7:1 starteten die Kreuznacher das Game. Die Kölner holten auf. Durch ein gutes Zusammenspiel und perfekt ausgeführten Spielzügen konnten wir den Abstand erweitern (28:20). Nach der Halbzeit zeigte jeder Spieler sein Können und traf! Wir setzten uns mit 20 Punkten Vorsprung ab. Endergebnis 58:40!!! Neues Spiel, weniger Glück gegen den ASV Bonn. Pässe und Körbe kamen nicht im Ziel an. Halbzeit Ergebnis 18:26 für die Bonner. Die hohe Defense der NRWler zwang uns zu weiten Würfen. Die schnelle Mannschaft ließ uns nicht ins Spiel finden. Trotz Spaß und guten Spielzügen gewannen unsere Gegner mit 37:54. Fazit, Korbdifferenz +1. Auf eine gute Saison!!! 13. Oktober 2024, 11 Uhr, Anpfiff gegen die Heidelberger @sgkrollingchocolate. Das dritte Spiel der Saison verlief nicht gut für uns. Die Hektik der Gastgeber war ansteckend und unsere Pässe fanden nicht die Mitspieler (8:10) Nach dem ersten Viertel verloren wir unser Wurfglück. Zur Halbzeit stand es 18:32. Die Chocolates spielten besser und gewannen mit 35:59. Die Bären aus Essen fuhren um 13 Uhr gegen uns aufs Feld. Endlich wach, spielten wir ein ausgewogenes und schönes Basketballspiel. 21:10 für uns Kreuznacher. Im zweiten Viertel kamen die NRWler wieder ins Spiel und es entwickelte sich ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis. Mit gutem Vorsprung ging es in die Halbzeit 29:20. Jetzt lief es wie am Schnürchen. 43:28 — der Frust wegen der schlechten Trefferquote machte es den @hrbessen unmöglich, an uns heranzukommen und wir siegten mit 63:39! 3. Spieltag der Rollstuhlbasketballer aus Kreuznach: Am sechsten Spieltag der Regionalliga führte uns der Weg nach Köln, wo wir zwei hart umkämpfte Spiele erlebten – eines gegen die Wiesbadener Rhinos und eines gegen die Gastgeber aus Köln. Im ersten Spiel gab es einen knappen Kampf gegen die Rhine-Rhinos-Wiesbaden. Beide Teams reisten ersatzgeschwächt an, dennoch legten die Hessen, die zuvor gegen Köln eine schwache Leistung gezeigt hatten, gegen uns einen Traumstart hin. Wiesbaden traf hochprozentig und dominierte das erste Viertel deutlich mit 18:6. Trotz unserer Umstellung auf eine Pressverteidigung im zweiten Viertel und zwei ausgeglichenen Vierteln in der Folge, gelang es uns nicht, den Rückstand aus dem ersten Abschnitt aufzuholen. Am Ende siegte Wiesbaden mit 51:37. Nach der Niederlage gegen Wiesbaden wollten wir im zweiten Spiel gegen Köln eine Reaktion zeigen. Mit voller Konzentration starteten wir in die Partie und führten nach dem ersten Viertel souverän mit 14:6. Bis zur Halbzeit bauten wir die Führung auf 27:14 aus. In der zweiten Hälfte war Köln jedoch voll aufgestellt, inklusive zweier Ex-Zweitligaspieler, einem Ex-Erstligaspieler und dem Top-Scorer der Liga. Es entwickelte sich eine packende zweite Halbzeit, die von intensiven Zweikämpfen geprägt war. Besonders unser Spieler Göktug Yakut musste viel einstecken und landete nach mehreren harten Fouls oft außerhalb seines Stuhls. Trotz der knappen Viertelergebnisse in der zweiten Hälfte gelang es uns immer wieder, die Schwächen in der Kölner Defensive auszunutzen. Mit großem Kampfgeist und cleverem Spiel hielten wir die Domstädter auf Abstand und sicherten uns einen verdienten 57:51-Sieg. >> Zum Jahresabschluss geht es nächsten Samstag, 14. Dezember 2024, nach Dortmund, wo wir die Nacht verbringen, bevor wir am Sonntag auf die Teams aus Dortmund und Luxemburg treffen. Vielleicht gelingt uns dort eine Überraschung!
4. Dezember 2024
Bad Kreuznach, 4. Dezember 2024 // „Ich möchte, dass wir den Verächtern unserer Demokratie mutiger und entschlossener entgegentreten!“ In einem beeindruckenden Vortrag sprach Joachim Gauck am Montag, 2. Dezember 2024, in der voll besetzten Pauluskirche von Bad Kreuznach über die Bedeutung einer wachsamen und wehrhaften Demokratie. Im Rahmen der Vortragsreihe „Reden bei Paulus“ der Evangelischen Kirchengemeinde fesselte der Bundespräsident a. D. die zahlreichen Besucherinnen und Besucher mit seinem Plädoyer für demokratische Werte und gesellschaftliche Verantwortung. Den musikalischen Auftakt gestaltete Kantorin Carla Braun an der Orgel, bevor Pfarrerin Elfi Decker-Huppert die Gäste begrüßte. Die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner würdigte in ihrer Einführung den Gastredner „mit einem sensiblen und geschulten Blick auf die Demokratie“. Das ehemalige Staatsoberhaupt bringe „immense Erfahrungen“ mit und habe einen „besonderen Blick auf das Thema Freiheit“.
von Thomas Gierse 29. November 2024
Bad Kreuznach, 29. November 2024 // Für Bad Kreuznach als Urlaubsort und Bäderstadt spielen das Bäderhaus und die Crucenia-Thermen eine gewichtige Rolle. Bei zunehmenden Defiziten von jährlich rund 2 Mio. € lastet diese Gewicht allerdings schwer auf dem Haushalt der Stadt, sodass eine Lösung des Problems für die nahe Zukunft unausweichlich erscheint. Darum ging es in einer Sondersitzung des Stadtrates am Donnerstag, 28. November 2024. Inhaltlicher Schwerpunkt der Sitzung war eine Machbarkeitsstudie des Bäderbetreibers „monte mare Betriebs GmbH“ aus Rengsdorf. Diese Studie, eine Grobplanung und Kostenkalkulaiton ohne Wirtschaftslichkeitsbetrachtung, legt nahe, das Bäderangebot zusammenfassen, und zwar in den — erweiterten — Crucenia Thermen und einem Teil des Hauses des Gastes (Gesundheitszentrum). „Das Angebot gegenüber Mitbewerbern ist aus unserer Sicht überholt“, sagt ein Vertreter von „monte mare“ zum Status quo, und es sei schwierig, beide Angebote in derzeitiger Form nebeneinander aufrecht zu erhalten. „Am Bäderhaus in seiner jetzigen Form würden wir nicht festhalten“, lautet die Kurzform. Sanierungsstau, Mitbewerber, Energiekosten, Anforderungen an Nachhaltigkeit, Fachkräftemangel und ausgereizte Erweiterungsmöglickeiten wurden als Aspekte der Analyse genannt. Die Alternative wäre, am Standort der Crucenia-Thermen durch Erweiterung und Umbau Baden und Saunieren — in voneinander abgetrennten Bereichen — zusammenzufassen und um ein gastronomisches Angebot zu erweitern.
9. November 2024
Bad Kreuznach, 9. November 2024 // In Zeiten politischer Unübersichtlichkeit und zunehmender Klimakatastrophen kann Humor die wirksame Medizin gegen den Schmerz der Welt sein. Als jetzt im Theatersaal des Museums für PuppentheaterKultur der Förderpreis für Kunst und Kultur der Stadt Bad Kreuznach verliehen wurde, gewann jedenfalls der Humor die Oberhand, denn ausgezeichnet wurden das Clowntheater Rosina & Babo und — mit einem Sonderpreis — das „Collectif Blamage“ Sigrid Karnath und Hardy Hausting alias Rosina & Babo begeistern seit 25 Jahren mit poetisch-abenteuerlichen Aufführungen ihr Publikum in Deutschland, in der Schweiz und in Luxemburg. Seit 2005 leben sie in Bad Kreuznach und haben hier ihre künstlerische Heimat gefunden. Ihre Auftritte zeichnen sich besonders durch die direkte Interaktion mit den Zuschauern aus – eine Kunstform, die sowohl Kinder als auch Erwachsene in ihren Bann zieht und zum Mitmachen einlädt. Oberbürgermeister Emanuel Letz würdigte besonders ihre Vielseitigkeit: „Das Clownduo hat sich als bedeutender kultureller Akteur in unserer Stadt etabliert und bereichert das kulturelle Leben auf vielfältige Weise.“ Neben ihrer Bühnentätigkeit waren Karnath und Hausting mehr als zehn Jahre als Clowndoktoren tätig. Mit ihrer einfühlsamen Art brachten sie kranken Menschen Freude und Leichtigkeit. Hervorzuheben ist auch ihr Engagement in der Ausbildung: In ihrer 2003 gegründeten Clownschule „ClownWerk Bad Kreuznach – Institut für Clownpädagogik“ vermitteln sie in Workshops und Seminaren alle Facetten des Clownspiels. Als erfahrene Seminarleiter bilden Karnath und Hausting neue Clowns und Klinikclowns aus und geben ihr umfangreiches Wissen an die nächste Generation weiter.
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