Der Ministerrat des Landes hat am Dienstag, 23. Februar 2021, Eckpunkte für die Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März beschlossen. Darin wird einigen Branchen die umgehende Öffnung ihrer Geschäfte erlaubt. Insgesamt sind dies „vorsichtige Perspektiven“, denn der Ungeduld bei den Menschen und im Handel stehe auf der anderen Seite die Unsicherheit über die Entwicklungen der Mutation gegenüber. „Und dafür treffe ich Vorsorge", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Wir passen deshalb jetzt nur behutsam unsere Verordnung an und werden uns bei der Bund-Länder-Schalte über grundsätzliche weitere Schritte abstimmen", sagte Dreyer. Klar sei, die epidemiologische Entwicklung werde weiterhin sorgsam und gründlich beobachtet, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer sieht einen Dreiklang aus niedrigen Infektionszahlen, guter Impf- und einer hohen Testquote, um Öffnungen möglich zu machen. Die Änderungsverordnung wird bis Ende der Woche verkündet und tritt am kommenden Montag in Kraft.
„Neben der Öffnung der Frisöre als Hygieneberuf kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden. Darüber hinaus nehmen wir Anpassungen an die Regelungen in unseren Nachbarbundesländern vor: Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck können öffnen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Etliche Bundesländer hätten Gärtnereien und Gartenbaubetriebe geöffnet. Dies werde mit Einschränkungen auch in Rheinland-Pfalz ermöglicht. Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe könnten ab 1. März im Freien mit dem Verkauf starten. Dies gelte dann bei einer Beschränkung auf ein gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche der Baumärkte.
Fahrschulen können ab. 1. März in Rheinland-Pfalz wieder praktischen Unterricht, wie in den umliegenden Bundesländern bereits zulässig, anbieten. Es gilt die Maskenpflicht. Aus Gleichbehandlungsgründen und wegen der besonderen Bedeutung der außerschulischen Bildung, dürfen sodann auch Musikschulen Einzelunterricht mit Maske und Abstand anbieten. Gesangsunterricht und Unterricht in Blasinstrumenten bleiben untersagt.
„Wir erweitern im kleinen Rahmen auch unsere „Click&Collect“ Regelungen. Ab. 1. März ist dann auch ein „Termin-Shopping“ möglich. Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten. Das ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive“, so die Ministerpräsidentin. Bei den Einzelterminen gelte die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Würden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so sei ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten, um Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften.
Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen. Hier seien Tickets im Voraus zu buchen. Es dürften maximal 25 Prozent der Kapazität eingelassen werden. „Wir werden diese Vorschläge heute dem Landtag übersenden. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wird sie dann morgen im Ausschuss zur Beratung vorstellen. Eine abschließende Beratung ist am Freitag im Ministerrat vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Verkündung der Verordnung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Quelle: Staatskanzlei