Landesweit registrierte die Polizei von Gründonnerstag bis Ostermontag rund 2700 Kontrollen zur Überwachung der Corona-Regeln. Dabei wurden rund 1200 Verstöße gegen die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung und die ergänzenden regionalen Allgemeinverfügungen festgestellt. Die kommunalen Vollzugsdienste und die regionalen Polizeipräsidien wurden von rund 600 Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt.
„Trotz der Verstöße stellt die Polizei beim Großteil der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor Verständnis für die Maßnahmen fest. Die meisten Menschen zeigen weiterhin eine hohe Bereitschaft, die Regeln einzuhalten. Gleichwohl lässt die Bilanz der verstärkten Kontrollen erkennen, dass diese wichtig sind, um die Einhaltung der Corona-Verordnung durchzusetzen und Verstöße entsprechend zu ahnden“, so Innenminister Roger Lewentz.
Die Polizei registrierte jeweils rund 350 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen sowie im Zusammenhang mit unzulässigen Personenansammlungen im öffentlichen Raum. Zudem wurden weitere rund 240 Verstöße im Zusammenhang mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie rund 150 Verstöße gegen die Pflicht zum Einhalten des Mindestabstands im öffentlichen Raum verzeichnet. Die weiteren Ordnungswidrigkeiten bezogen sich unter anderem auf unzulässigen Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, unerlaubte Veranstaltungen und verbotswidrig geöffnete Einrichtungen.
Als Folge der Kontrollen leitete die Polizei außerdem etwa 15 Strafverfahren ein, etwa wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Sachbeschädigungen. In Trier schlug ein Restaurantbesucher, der keinen negativen Test vorweisen konnte, den Geschäftsführer eines Restaurants, der ihn zum Gehen aufforderte.
Bei der Kontrolle eines ehemaligen Militärgeländes in Prüm wurden rund 20 Personen im Innern der Radarstation „Prüm Air Station“ festgestellt. Die vorgefundene Ausstattung erhärtete den Verdacht einer illegalen und geplanten Veranstaltung. Gegen den Veranstalter sowie die anwesenden Gäste wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Quelle: Innenministerium Rheinland-Pfalz