Maskenpflicht in Schulen und im Freien wird ab Montag weitgehend entfallen
Mainz, 15. Juni 2021 //
Ab Montag, 21. Juni 2021, sollen in Rheinland-Pfalz mit der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung Lockerungen bei der Maskenpflicht möglich sein. Bei Inzidenzwerten unter 35 müssen Schüler*innen aller Jahrgänge an ihren Sitzplätzen und auf dem Schulhof keine Masken mehr tragen.
Insgesamt entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht im Freien, es sei denn, es kommt zu Gedränge, zum Beispiel bei Warteschlangen. Weiterhin solle die Maskenpflicht in Innenbereichen gelten, etwa in Läden sowie Bussen und Bahnen, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Dienstag, 15. Juni 2021.
Insbesondere für Brautpaare und Gastronomen setze der Ministerrat des Landes ein wichtiges Zeichen für die laufende Hochzeitssaison, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auch würden Bus- und Schiffsreisen zwei Wochen früher als ursprünglich geplant wieder gestattet.
Folgende Bereiche werden in der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt:
- Bei der Personenbegrenzung wird unabhängig von der Gesamtfläche eine Person pro 10 qm² zugelassen.
- Private Feiern werden mit maximal 25 Gästen im Innenbereich und mit Test möglich. Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, so können Feiern im Freien mit bis zu 50 Personen stattfinden.
- In der Gastronomie werden Buffetangebote wieder möglich. Kantinen können wieder öffnen.
- Gemeinschaftseinrichtungen der Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze, etc. öffnen wieder.
- Bus- und Schiffsreisen werden gestattet.
- Sportliche Aktivität wird draußen in einer Gruppe von bis zu 30 Personen (plus Trainer) und in Innenräumen im Rahmen der Kontaktbeschränkung oder zu zehnt (plus Trainer) wieder möglich. Sinkt die Inzidenz unter 50, so können im Freien maximal 50 Personen und in Innenräumen maximal 20 Personen (bzw. 25 Personen bei reiner Kindergruppe) Sport treiben. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
- Zuschauerinnen und Zuschauer werden beim Amateur- und im Profisport wieder zugelassen: Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste einem Sportereignis beiwohnen. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.
- Hallenbäder und Thermen können öffnen.
- Freizeitparks u.ä. können auch im Innenbereich öffnen.
- Außerschulische Bildungsangebote werden unter Beachtung unterschiedlicher Schutzmaßnahmen (insb. Testpflicht) in Präsenzform wieder möglich.
- Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht kann in Gruppengrößen analog zu den Regeln beim Sport angeboten werden. Gleiches gilt für Proben der Laienkultur. Für diese werden wieder Auftritte ermöglicht. Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste anwesend sein. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.
>> Die Verordnung tritt am Freitag, 18. Juni 2021 in Kraft. Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.
Quelle: Staatskanzlei Mainz









