Zu viele Menschen wollen sich nicht impfen lassen wollen. Ihretwegen „können wir nicht wieder einen Lockdown für die gesamte Gesellschaft verhängen. Wir halten aber einen Lockdown für Ungeimpfte für eine Schutzmaßnahme, um die vierte Welle zu brechen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schalte der Länderchef*innen mit Kanzlerin Merkel und Vizekanzler Scholz am 18. November.
Das neue Infektionsschutzgesetz, das der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 18. November verabschiedet hat, ermögliche es den Ländern, auch nach dem 24. November rechtssicher die Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die das jeweilige Geschehen notwendig macht. „Wir haben einen Instrumentenkasten, der aktuell in bestimmten Bereichen weitergeht als die bislang angewandten Maßnahmen: Das sind 3G am Arbeitsplatz, 3G im öffentlichen Personennahverkehr und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs (außer Schülerbeförderung) und 2G bei Freizeitveranstaltungen, Kultur, Hotel und Gastro und körpernahen Dienstleistungen. Für Kinder und Jugendliche sollen dabei besondere Regeln gelten. Wir weiten die Testpflicht aus, machen kostenfreie Bürgertests wieder möglich und forcieren das Boostern für alle ab 18 Jahre“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Deswegen blieben regelmäßige Tests auch bei Geimpften, AHA und Masken ein ganz wichtiger Schutz. „Wir haben in Rheinland-Pfalz bereits eine Verschärfung unserer Corona-Bekämpfungsverordnung vorbereitet und werden die Beschlüsse der MPK umsetzen“, so die Ministerpräsidentin.
Impfangebote ausweiten – Boostern forcieren
Der Bedarf an Impfungen (auch „Booster“) werde weiter stark ansteigen wird, weshalb in Rheinland-Pfalz das Impfangebot der Ärzte, der mobilen Impfteams und der Impfbusse bereits um 21 Impfstellen in Krankenhäusern und acht Impfzentren erweitert wurde. „Alle Bürger und Bürgerinnen sollen eine Booster-Impfung erhalten können, wenn die Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir werden uns auch vorbereiten, dass Kinder zwischen 5 und 12 Jahren geimpft werden können, sobald die EMA dies genehmigt und der Bund den dazu notwendigen Impfstoff geliefert hat.“
Schutz der Menschen in Pflegeeinrichtungen
„Es gibt zunehmend wieder Infektionsfälle bei den vulnerablen Gruppen, insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen“, so die Ministerpräsidentin. Daher habe Rheinland-Pfalz bereits eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern und (Pflege-)Einrichtungen eingeführt.
3G am Arbeitsplatz
Nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dürfen an ihrem Arbeitsplätzen tätig sein. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber sollen des Weiteren mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Möglichst soll — in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen — die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.
3G in Bussen und Bahnen
Bei der öffentlichen Personenbeförderung ist es insbesonderegerade bei hohen Inzidenzen kaum möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll für die Nutzung von Bussen und Bahnen zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Schülerverkehre sind davon ausgenommen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
2G für Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen
Wegen schwereren Krankheitsverläufen und einem deutlich höheren Ansteckungsrisiko für andere seien bei Ungeimpften besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt, erklärte die Ministerpräsidentin. Deshalb soll in RLP ab einer Hospitalisierungsrate über 3 der Zugang zu Freizeitveranstaltungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sport insgesamt, zu Gastronomie und übrigen Veranstaltungen in Innenräumen sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene beschränkt werden (flächendeckende 2G-Regelung).
Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von diesen Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen solle konsequent und intensiver als bisher kontrolliert werden.
2G plus: Weitere Test-Nachweise ab Hospitalisierungsrate über 6
Wenn die Hospitalisierungsrate 6 überschritten wird, sollen in Rheinland-Pfalz in weiten Bereichen auch bei geimpften und genesenen Personen negative Testergebnisse notwendig werden.
2G plus: Zusätzlicher Handlungsspielraum ab Hospitalisierungsrate über 9
Ab einer Hospitalisierungsrate von 9 kann das Land mit der Zustimmung des Parlamentes bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems weitergehende landesrechtliche Schutzmaßnahmen treffen
Kostenloses Testen bis zum 20. März 2022
Strafverfolgung bei Fälschung von Impf- und Testzertifikaten
Ein am Donnerstag vom Bundestag verabschiedetes Gesetz soll dafür sorgen, dass Personen, die Impf- und Genesenenzertifikate fälschen oder gefälschte Nachweise nutzen, rechtssicher bestraft werden können. Das gilt auch für diejenigen, die sich mit gefälschten Nachweisen ein elektronisches Impf- oder Genesenenzertifikat ausstellen lassen wollen. Strafbar ist es auch, eine falsche Testbescheinigung auszustellen.
In RLP soll es hierfür Kontrolltage geben.
Quelle: Staatskanzlei Mainz
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