Das älteste Ratsbuch der Stadt von 1509 sowie Ratsprotokolle bis 1612 konnten mit Fördermitteln der Landesstelle Bestandserhaltung Rheinland-Pfalz restauriert und somit vor weiteren Schäden bewahrt werden. Für knapp 20.000 Euro wurden u.a. Schimmel und Risse beseitigt, Seiten trocken gereinigt und nachgeleimt.
Für den Umzug in das neue Haus der Stadtgeschichte finanzierte die Landesstelle unter anderem Archivkartons, in denen die Archivalien fachgerecht gelagert werden. Hier, im Haus der Stadtgeschichte, dem „Gedächtnis der Stadt Bad Kreuznach“, gibt es eine Reihe von amtlichen Dokumenten, die für die Darstellung der Geschichte der Stadt von herausragender Bedeutung sind. Eine wichtige Quelle sind die Ratsprotokolle, die seit dem Jahr 1509 geführt und im Stadtarchiv sowie zum Teil im Landeshauptarchiv Koblenz aufbewahrt werden. Der älteste Eintrag ist der Treueschwur zu „unserem lieben Herrn Herzogk Johannsen und seinen Erben“. „Ihm allzeit … getreu, hold, gehorsam und verbunden zu sein“. Herzog Johann II. von Simmern hatte das Halbteil der vorderen Grafschaft von Sponheim geerbt.
Die Stadtschreiber-Amtsprotokolle aus der Zeit von 1707 bis 1796 sind Zeugnisse der Verflechtungen zwischen dem kurpfälzischen Oberamtsbezirk Kreuznach und der Stadt Kreuznach. Die Papiere geben interessante Einblicke in den Alltag unserer Vorfahren vor drei- bis fünfhundert Jahren.
Wie sehr die Bevölkerung unter der Last der „Durchmärsche, Einquartierungen. Requisitionen französischer und kaiserlicher Truppen“ im kurpfälzischen Oberamtsbezirk Kreuznach leiden mussten, zeigen die im Detail aufgeführten Kosten für die Jahre 1734/35. So heißt es dort: „Deren durch Monsieur de la Croix königlich frantzösischen Obristen und Chevallier mit bey sich gehabten Trouppes in hiesiger Stadt Creutznach vom 18t biß 21t für laufenden Monaths May inklusive nicht nur gemachter Zehrung und verursacher unkösten, sondern dass er noch 400 Mann zu pferdt einrücken Laßen wolte auf das Oberambt und Stadt erprester geldter …“. Um noch größeres Unheil für die Stadt und Bürger abzuwenden, hat das Oberamt die Forderungen erfüllt. Aufgelistet sind geliefertes Fleisch, Bier, Branntwein, Brot, Salz, Heu und Stroh, Kerzen mit dem Wert in Franken und Creutzer.
Seit 2019 werden vom Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes gefördert. „Schriftliches Kulturgut ist ein wichtiger Teil des kulturellen Gedächtnisses und damit sinn- und identitätsstiftend für die Gesellschaft. Digitalisierung trägt auch zum Schutz des schriftlichen Kulturguts bei, kann das Original aber nicht ersetzen“, ist auf der Homepage zu den Zielen und Aufgaben der Landestelle lesen.
Die Bestandserhaltung drängt auch in Rheinland-Pfalz, wenn schriftliches Kulturgut erhalten und benutzbar bleiben soll. Durch Verpackungs- und Reinigungsmaßnahmen, aber auch die korrekte Lagerung können große Teile der Bestände nachhaltig geschützt werden. Dazu bietet die Landesstelle Fortbildungen, Workshop und Beratung für Archive, Bibliotheken und Museen an „Wir werden auch für dieses Jahr wieder einen Förderantrag stellen“, so Stadtarchivarin Franziska Blum-Gabelmann. Allein mit eigenen Haushaltsmitteln wäre diese große Aufgabe nicht zu leisten.
Quelle: Hansjörg Rehbein, Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Restauration und Fotos: Diplom-Restauratorin Ricarda Holly