Ab Montag können in Rheinland-Pfalz die Geschäfte wieder öffnen. Hierüber und über weitere Lockerungsschritte und parallel greifende Sicherungsmechanismen informierte die Landesregierung am heutigen Freitag, 5. März 2021, nach der Sitzung des „Corona-Kabinetts“.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte, dass Rheinland-Pfalz nun am siebten Tag in Folge einen Inzidenzwert unterhalb der 50er-Grenze aufweise. Neben Schleswig-Holstein sei das Land somit Spitzenreiter in Deutschland und erfülle die Voraussetzungen für die 3. Öffnungsstufe des Perspektivplans, der in der Bund-Länder-Schalte am Mittwoch beschlossen wurde. „Das verschafft uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für unterschiedliche Bereiche in Wirtschaft, Sport und Kultur zu eröffnen.“
Für den Einzelhandel bedeutet das: Die Geschäfte können wieder öffnen. Dabei kann bei Verkaufsflächen bis 800 m² je 10 m² ein Kunde bedient werden, bei darüber hinausgehenden Verkaufsflächen darf je weiteren 20 m² ein Kunde einkaufen. Bei einer Fläche ab 2.001 m² soll es je weiteren 40 m² jeweils nur ein Kunde oder eine Kundin sein.
Sicherungsmechanismus
Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte vor dem Ministerrat mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie- und Handwerkskammern und des Einzelhandelsverbandes über die Möglichkeit von sicheren Öffnungsschritten beraten.
Bei einem Ansteigen der landesweiten Inzidenz über 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen die Geschäfte wieder schließen und haben dann die Möglichkeit, Termin-Shopping anzubieten. Dies gilt nicht landesweit, sondern nur für diejenigen Kommunen, die zu diesem Zeitpunkt eine Inzidenz über 50 haben.
Von Anfang an gelte, dass in Regionen mit Inzidenzwerten über 100 es ohnehin keine Öffnungsschritte geben könne. „Öfnungsschritte gibt es nur für Regionen, wo man unter 50 ist“, unterstrich die Ministerpräsidenten. Wenn die landesweite Inzidenz sich verändere, werde dies regional begrenzte Folgen haben, nämlich für alle Kommunen, die ebenfalls über 50 sind.“
„Bündnis für sicheres Öffnen“
Alle Beteiligten seien sich bewusst, dass die Öffnung auch eine große Verantwortung mit sich bringt. Landesregierung, IHK und Einzelhandelsverband haben sich in einem Bündnis für sicheres Öffnen“ darauf verständigt, mit mehr Tests, hohen Hygieneauflagen und strengen Kontrollen die Öffnungsstrategie abzusichern und die klaren Sicherungsmechanismen zu akzeptieren.
Land errichtet Teststellen
Die Landesregierung hat bereits rund 1500 Schnelltesthelferinnen und –helfer geschult und wird am Montag die ersten 200 Teststellen öffnen. Insgesamt sollen in Rheinland-Pfalz 450 Teststellen aufgebaut werden. Da sich die Schnelltest-Lieferung durch Gesundheitsminister Spahn erneut verzögert hat, hat das Land selbst Test-Kits beschafft. „Wir haben 6 Millionen Selbsttests vertraglich gesichert, bei weiteren 8 Millionen stehen wir in konkreten Vertragsverhandlungen“, sagte Dreyer. Bisher haben sich 427 Teststellen zum Testen gemeldet. Etwa 3700 Helferinnen und Helfer haben sich bislang gemeldet; aus freiwilliger und professioneller Struktur. Unter anderem aus Arztpraxen, Apotheken, Fieberambulanzen, Meldungen der Verbandsgemeinden (hauptsächlich auch freiwillige Feuerwehren) und Hilfsorganisationen.
Handel wird zusätzlich Schnelltests anbieten
Auch im Handel muss mit den neuen Selbst- und Schnelltests getestet werden, um die öffentlichen Teststationen nicht zu überlasten.
Die Kammern und der Einzelhandelsverband prüfen die digitale Sicherung des Testergebnisses: Geprüft wird, ob ein im Einzelhandel vorgenommener Selbsttest über eine digitale Lösung bestätigt werden kann, sodass der Kunde — bei negativem Ausgang des Tests — am selbden Tag noch andere Geschäfte aufsuchen könnte, bei denen die Vorlage eines negativen Schnell- oder Selbsttests erforderlich ist.
„Wir begrüßen den mutigen Schritt der Landesregierung, den Einzelhandel ab Montag wieder zu öffnen. Die Entscheidung ist richtig, da in der angespannten Situation der Branche jeder Tag zählt. Sie ist auch verantwortbar, da die Betriebe ausgefeilte Hygienekonzepte haben. Damit der Neustart gelingen kann, sind aber alle - Unternehmer, Kunden und Bürger - aufgefordert, durch ihr Verhalten in Eigenverantwortung dafür zu sorgen, die Hygienekonzepte einzuhalten, damit die Infektionszahlen weiter sinken“, erklärte Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz
Kontaktbeschränkung
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte etwa in der eigenen Wohnung sollen — neben den Angehörigen des eigenen Hausstands — auf Personen eines weiteren Hausstands, insgesamt auf höchstens fünf Personen, beschränkt werden, wobei deren Kinder bis einschließlich 14 Jahre hier nicht mitgezählt werden.
Im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktfreies Training mit bis zu 10 Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen zulässig. Dabei ist das Abstandsgebot zwingend einzuhalten. Zudem ist Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.
Glaubensgemeinschaften: Die Anmeldefrist bei mehr als zehn Teilnehmern an einem Gottesdienst entfällt.
„Körpernahe Dienstleistungen“ sind zulässig. Kann wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden, wie zum Beispiel bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur, ist für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Schnelltests oder ein Selbsttests der Kundin oder des Kunden an Ort und Stelle mit negativem Ergebnis sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
Zoologische Gärten etc. können auch die Innenanlagen (Aquarium, Affenhaus, etc.) öffnen. Es gilt die erweiterte Maskenpflicht.
In allen Kindertageseinrichtungen findet ab dem 15. März 2021 der Regelbetrieb statt. Maske sind während der pädagogischen Arbeit nicht notwendig.
Laienmusik: Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist nur im Freien und nur im Rahmen der Kontaktbegrenzung nach § 2 Absatz 1 zulässig.
Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers in Präsenzform zulässig. Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente, müssen im Freien stattfinden. Im Freien ist außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer zulässig.
Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind unter Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht.
Reiseverkehr: Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen 14 Tage in Quarantäne.
Gastronomie: Im Bund-Länder-Plan sei die Öffnung der Außengestronomie frühestens ab dem 5.4. vorgesehen. „Das werden wir nicht eigenmächtig ändern, sondern halten uns an dieses Vorgehen.“ Sie verweist auf das nächste Treffen auf Bund-Länder-Ebene am 22. März, wo es um die Perspektiven für Ostern gehen werde.
„Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin sehr vorsichtig zu sein. Wir riskieren alle Fortschritte und auch die erreichten Öffnungen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen. AHA bleibt trotz Schnelltests wichtig“, so Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler.
Thomas Gierse
Quelle: Staatskanzlei Mainz (auch Archivfoto)