Erneut erbeuteten bislang unbekannte Täter mit einer perfiden Betrugsmasche eine hohe Geldsumme. Diesmal war ein 71-jähriger Mann das Opfer: Er händigte einen hoch fünfstelligen Betrag aus.
Am Mittwochvormittag, 17. März 2021, erhielt der Mainzer einen Schockanruf. Bei dem Anrufer handelte es sich angeblich um seinen Sohn und dieser schilderte am Telefon, dass er in einen Unfall verwickelt gewesen sei, bei dem eine Frau getötet wurde. Nun sitze er bei der Polizei müsse für mindestens sechs Monate ins Gefängnis, wenn nicht eine Kaution gezahlt werden würde.
In einem weiteren Anruf wenige Minuten später gab der Anrufer an, dass die Kaution auf mehr als 40.000 € festgelegt worden sei. Nachdem der geschockte 71-Jährige äußerte, nun zur Bank fahren zu wollen, um das Geld zu holen, schraubte der angebliche Sohn die erforderliche Summe weiter nach oben auf einen hoch fünfstelligen Betrag.
Als der 71-jährige mit dem Geld von der Bank zurückgekehrt war, erhielt er einen Anruf einer angeblichen Polizeibeamtin. Diese erläuterte ihm, dass der Sohn eine Frau überfahren habe, die zusammen mit ihrem im Rollstuhl sitzenden Ehemann die Straße überquert habe. Die Frau sei an einem Genickbruch verstorben. Nun habe die Staatsanwaltschaft festgelegt, dass von dem hohen fünfstelligen Betrag das Schmerzensgeld für den nun verwitweten Rollstuhlfahrer und auch die Beerdigungskosten der getöteten Frau gezahlt werden müssten, sonst würde der Sohn direkt ins Gefängnis kommen. Der angebliche Staatsanwalt bestätigte die Angaben der angeblichen Polizeibeamtin am Telefon und gab an, dass ein Mann das Geld abholen werde. Tatsächlich übergab der 71-Jährige einem Abholer das Bargeld. Erst als der 71-Jährige später seinen (echten) Sohn anrief, wurde ihm klar, dass er Betrügern aufgesessen war.
Das Fachkommissariat für Betrugsdelikte der Mainzer Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Der Geldabholer wird so beschrieben:
- ca. 30 Jahre alt
- ca. 1,90 cm groß und kräftige Statur
- dunkle wellige Haare, Mittelscheitel, seitlich hinten rasiert
- dunkle Jeans, beigefarbenes Hemd und dunkle Weste
- schwarze Umhängetasche
- weiße FFP2-Maske.
Die Mainzer Polizei erinnert daran, dass man sich auf Telefonate dieser Art nicht einlassen sollte. Der Rat lautet, das Gespräch selber zu beenden, via 110 die Polizei anzurufen und auch Angehörige zu kontaktieren.
Quelle: Polizeipräsidium Mainz